und hier die Infos, die sicher viele interessieren auf deutsch von der offiziellen Seite Norwegens in Deutschland:
http://www.norwegen.no/arbeit/moving/ve ... norway.htm
Das norwegische Zollamt hat eine Broschüre zum Thema "Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen" gemacht. Die Text der Broschüre und weitere Links finden Sie in diesem Artikel.
31.05.2006 :: Informationen zur
Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen
Mai 2006
Diese Informationsbroschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Norwegische Zoll behält sich Änderungen der Zollbestimmungen nach Veröffentlichung dieser Publikation vor.
Die aktuellen Bestimmungen sind im Internet unter
http://www.toll.no zu finden.
Personen mit festem Aufenthaltsort (Wohnsitz) im Ausland dürfen im Allgemeinen ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Norwegen benutzen. Diese Regel gilt mit gewissen Einschränkungen für Personen, die vorübergehend in Norwegen arbeiten, und für Personen, die zwischen der Arbeitsstelle in Norwegen und der Wohnung im Ausland hin- und herfahren (Pendler).
Personen, die eine Arbeitsstelle in Norwegen haben und ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Norwegen benutzen möchten, müssen die hierfür geltenden, im Folgenden zusammengefassten Bedingungen erfüllen. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten des Norwegischen Zolls (
http://www.toll.no) unter Deutsch – Kraftfahrzeuge – Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen. Auskünfte erteilt auch das Informationszentrum des Norwegischen Zolls, Telefonnummer bei Anruf aus Norwegen: 0 30 12, bei Anruf aus dem Ausland: +47-22 86 08 50 .
Die steuer- und zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeugs nach Norwegen als Umzugsgut ist nicht möglich. Bei Umzug muss das Fahrzeug in der Regel verzollt und mit norwegischen Kennzeichen neu zugelassen werden. Einzelheiten über die Verzollung von Fahrzeugen und Zollsätze finden Sie auf den Internetseiten des Norwegischen Zolls (
http://www.toll.no).
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihr im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Norwegen benutzen dürfen, sollten Sie sich mit dem Norwegischen Zoll in Verbindung setzen. Bei Verstößen gegen die Zollbestimmungen sind die festgesetzten öffentlichen Abgaben (Steuern und Zoll) für das Fahrzeug zu entrichten. Zusätzlich kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden.
Steuer- und zollfreie Einfuhr und vorübergehende Benutzung
Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen ohne Entrichtung von Steuern und Zoll und die Benutzung in Norwegen ist in der Verordnung über die steuer- und zollfreie Einfuhr und vorübergehende Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen geregelt. Diese Verordnung gilt auch für im Ausland zugelassene Anhänger und Wohnwagen.
Als Grundregel darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Norwegen nur von Personen mit festem Aufenthaltsort außerhalb des Landes benutzt werden. Das Fahrzeug darf in Norwegen nicht für gewerbliche Transporte benutzt werden.
Ausnahme für „Pendler“ (Paragraf 3 der Verordnung)
Personen, die im Rahmen der Arbeit zwischen Norwegen und einem anderen Staat hin- und herfahren oder die vorübergehend in Norwegen wohnen, dürfen ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug in Norwegen benutzen, wenn sie entweder jeden Tag hin- und herfahren oder sich im Laufe von 12 Monaten mindestens 185 Tage im Ausland aufhalten. Ehepartner oder Kinder des oder der Betreffenden dürfen nicht in Norwegen wohnhaft sein.
Ferner dürfen in Norwegen wohnhafte Personen, deren Ehepartner(in) und/oder Kind(er) unter 18 Jahren im Ausland wohnhaft sind, ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug in Norwegen benutzen, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Person in Norwegen den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin und/oder das Kind oder die Kinder regelmäßig im Ausland besucht, normalerweise mindestens einmal im Monat. Die in Norwegen lebende Person und die genannten Angehörigen müssen außerdem eine gemeinsame Wohnung im Ausland haben.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, brauchen Sie keine Genehmigung für die Benutzung des Fahrzeugs beim Norwegischen Zoll zu beantragen. Sie sollten jedoch jederzeit die notwendigen Nachweise für die Erfüllung der Bedingungen im Fahrzeug mitführen. In Paragraf 8 der oben genannten Verordnung sind Beispiele für solche Nachweise genannt.
Vorübergehender Aufenthalt in Norwegen (Paragraf 4 der Verordnung)
Falls Sie sich nicht länger als ein Jahr in Norwegen aufhalten wollen, brauchen Sie keine Genehmigung für die Benutzung des Fahrzeugs beim Norwegischen Zoll zu beantragen. Sie müssen jedoch jederzeit die notwendigen Nachweise für die Erfüllung der Bedingung im Fahrzeug mitführen. Falls sich der Aufenthalt in Norwegen auf insgesamt bis zu zwei Jahre verlängert, müssen Sie eine solche Benutzungsgenehmigung beantragen. Dieser Antrag ist vor Ablauf des ersten Jahres beim Norwegischen Zoll zu stellen. Falls sich im Laufe des Jahres Änderungen im Arbeitsverhältnis ergeben, ist der Norwegische Zoll umgehend zu unterrichten.
Wenn Sie bei der Einreise nachweisen können, dass der Aufenthalt in Norwegen nicht länger als zwei Jahre dauern wird, müssen Sie eine Genehmigung für die Benutzung des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs beim Norwegischen Zoll beantragen. Als Nachweis kann zum Beispiel ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Hier ist zu beachten, dass die Probezeit nicht als vorübergehendes Arbeitsverhältnis gilt.
Die Benutzungsgenehmigung gemäß Paragraf 4 kann nur erteilt werden, wenn Sie sich im Laufe der letzten zwei Jahre vor dem Tag der Einreise weder mehr als 365 Tage in Norwegen aufgehalten haben noch im selben Zeitraum mehr als 365 Tage beim Meldeamt in Norwegen gemeldet waren.
Nützliche Telefonnummern und Internetadressen:
Zollbezirk Ostnorwegen (Tollregion Øst-Norge)
Tel: +47 ...
ostnorge@toll.no
Zollbezirk Oslo und Akershus (Tollregion Oslo og Akershus)
Tel: +47 22 ...
oslo@toll.no
Zollbezirk Südnorwegen (Tollregion Sør-Norge)
Tel: +47...
sornorge@toll.no
Zollbezirk Westnorwegen (Tollregion Vest-Norge)
Tel: +4...
vestnorge@toll.no
Zollbezirk Mittelnorwegen (Tollregion Midt-Norge)
Tel: +4...
midtnorge@toll.no
Zollbezirk Nordnorwegen (Tollregion Nord-Norge)
Tel: +4...
nordnorge@toll.no
Informationszentrum des Norwegischen Zolls
Tel: +47 22 86 08 50
Direktorat für Zölle und Abgaben
(Toll- og avgiftsdirektoratet)
Schweigaards gate 15
Postfach 8122 Dep
N-0032 Oslo, Norwegen
Tel. (Zentrale): +47 22 86 03 00
E-mail:
tad@toll.no