Aufenthaltsgenehmigung?
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
na, es bleibt ein spannendes thema, anscheinend....
Sowohl KlaJac (mit seinem Link vom Toll als Beweis) als auch Trucker Thorsten klingen ueberzeugend...
Dennoch, ich neige nach wie vor eher zu TTs ansicht, auch wenn KlaJacs Link eindeutig scheint.
aber:
das Gesetz bezuegl. Autoregelung ist ja fuer die hier im Land Ansæssigen gemacht, nicht fuer im Ausland Lebende. Die Ausfuehrungen von KlaJac sollen sicher dort greifen, wo ein Auslænder sowohl in N als auch im Ausland gemeldet ist.
Ungereimtheiten gibt's bei KlaJacs Interpretation auf jeden Fall:
1.
Ich habe z.B. in meinem Steuerbescheid die Mitteilung bekommen, dass ich fuer den norwegischen Staat gar nicht als verheiratet gelte, solange ich die entsprechenden Nachweise nicht erbringe...
2.
Der norwegische Staat kann bei einer Kontrolle gar nicht feststellen, ob und mit wem ich verheiratet bin, solange ich nicht in N gemeldet bin. Und um die geht's ja hier im Thread.
Man wird bestenfalls nach einer Personen-Nr. suchen...und nichts finden. Also, weiterfahren...
Gruss, muheijo
Sowohl KlaJac (mit seinem Link vom Toll als Beweis) als auch Trucker Thorsten klingen ueberzeugend...
Dennoch, ich neige nach wie vor eher zu TTs ansicht, auch wenn KlaJacs Link eindeutig scheint.
aber:
das Gesetz bezuegl. Autoregelung ist ja fuer die hier im Land Ansæssigen gemacht, nicht fuer im Ausland Lebende. Die Ausfuehrungen von KlaJac sollen sicher dort greifen, wo ein Auslænder sowohl in N als auch im Ausland gemeldet ist.
Ungereimtheiten gibt's bei KlaJacs Interpretation auf jeden Fall:
1.
Ich habe z.B. in meinem Steuerbescheid die Mitteilung bekommen, dass ich fuer den norwegischen Staat gar nicht als verheiratet gelte, solange ich die entsprechenden Nachweise nicht erbringe...
2.
Der norwegische Staat kann bei einer Kontrolle gar nicht feststellen, ob und mit wem ich verheiratet bin, solange ich nicht in N gemeldet bin. Und um die geht's ja hier im Thread.
Man wird bestenfalls nach einer Personen-Nr. suchen...und nichts finden. Also, weiterfahren...
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
(Napoléon I.)
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
Jep, das stimmt! War 2006 für ein halbes Jahr als Au-pair in Norwegen und hab mich in Österreich natürlich NICHT abgemeldet! Hab trotz allem die Aufenthaltsgenehmigung für die sechs Monate bekommen!oter hat geschrieben:1. Man muss NICHT in Deutschland abgemeldet sein um in Norwegen eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Das interessiert die Norweger einen feuchten, wichtig ist allein die Grundlage für eine eventuelle Aufenthaltsgenehmigung.
Hilsen Ansch
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
Ich hab es glaub ich schon weiter oben geschrieben ... wenn man irgendwo angehalten wird und nicht viel Unfug erzählt: alles kein Problem (trotzdem nicht legalmuheijo hat geschrieben:2.
Der norwegische Staat kann bei einer Kontrolle gar nicht feststellen, ob und mit wem ich verheiratet bin, solange ich nicht in N gemeldet bin. Und um die geht's ja hier im Thread.
Man wird bestenfalls nach einer Personen-Nr. suchen...und nichts finden. Also, weiterfahren...

Es gibt aber genügend andere blöde Hinweise, Nachbarn usw. usw.
Es gibt viele Dinge, die man tun kann (z.B. Bananen klauen) und sich dabei nicht erwischen lassen. Legal wird es dadurch trotzdem nicht.
Ich empfehle einfach mal ein Gespräch mit jemandem, der bei der Steuerhinterziehung in Norwegen erwischt und verknackt wurde.
Aber es ist mir nicht wichtig, ob das jetzt einer glaubt oder nicht ... nur Beleidigungen finde ich unterirdisch

Und ganz nebenbei habe ich genau dieses Thema einige Monate schon von allen Seiten beleuchtet (beleuchten lassen) und die Experten sagen genau das Geschriebene.
Gruß
Klaus
Klaus
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
dann bleibt noch dieses hier:
Also, fuer den Zoll ist man verheiratet (wie auch immer das herauszufinden sei) und ansonsten nicht?
Es wuerde mich in der Tat interessieren, ob ueberhaupt jemals jemand in diesem speziellen Fall (also: Wohnhaft im Ausland, Arbeit im Ausland, NICHT gemeldet in N; Frau gemeldet in N; Mænne fæhrt gelegentlich auf Besuch nach N) bestraft wurde.
Eher glaube ich an Fælle, bei denen sich Mænne damit herausreden wollte, sich aber tatsæchlich ueberwiegend in N aufhielt o.æ.
Gruss, muheijo
Ich muss es præzisieren, diese (amtliche) Mitteilung kam zusammen mit meiner P-Nr., nicht mit dem Steuerbescheid.muheijo hat geschrieben:Ich habe z.B. in meinem Steuerbescheid die Mitteilung bekommen, dass ich fuer den norwegischen Staat gar nicht als verheiratet gelte, solange ich die entsprechenden Nachweise nicht erbringe...
Also, fuer den Zoll ist man verheiratet (wie auch immer das herauszufinden sei) und ansonsten nicht?
Es wuerde mich in der Tat interessieren, ob ueberhaupt jemals jemand in diesem speziellen Fall (also: Wohnhaft im Ausland, Arbeit im Ausland, NICHT gemeldet in N; Frau gemeldet in N; Mænne fæhrt gelegentlich auf Besuch nach N) bestraft wurde.
Eher glaube ich an Fælle, bei denen sich Mænne damit herausreden wollte, sich aber tatsæchlich ueberwiegend in N aufhielt o.æ.
Gruss, muheijo
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?
Das würde mich auch interessieren. Ich kann darüber nur schmunzeln, denn bei uns war es vor 5 Jahren genauso, nur andersrum. Mein Mann war in N gemeldet und hat gearbeitet und ich war noch in D gemeldet und habe in unserem Haus gewohnt. Auch ich bin öfters mit unserem in D gemeldeten Auto nach N gefahren. Und das soll falsch gewesen sein??? 

Halve dagene gått og ingenting gjort (Et trøndersk ordspråk) 

Re: Aufenthaltsgenehmigung?
Für mich ergibt sich daraus, daß diese Regelung für ihn nicht zutrifft. Er ist in keinster Weise in Norwegen gemeldet (weder Wohnung, noch Arbeit, hat auch keine Aufenthaltsgenehmigung beantragt), hat seinen Wohnsitz in Deutschland und kann sich somit nach der genannten Regelung aufhalten, wo er will. Er hat weder P-Nummer, noch D-Nummer, will die wohl auch erstmal nicht haben. Sein Auto will er auch nicht einführen. Also, was hat das mit festem Aufenthaltsort zu tun???KlaJac hat geschrieben: Wenn wir also von der Situation ausgehen, dass Mutter mit zwei Kindern zieht nach N, Mann bleibt in D und erzielt sein Einkommen dort.
Es ist ein dauerhafter Aufenthalt in N angestrebt. Der Nachweis eines befristeten Aufenthalts für ein Jahr kann nicht angetreten werden.
Ich gehe von regelmäßigen Besuchen des Mannes in N aus.
1. Nach deutschem Melderecht muss sich die Mutter und die Kinder in D abmelden.
2. Nach norwegischem Melderecht muss sich eine dauerhaft im Land aufhaltende Person in N anmelden.
3. Für die Nutzung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen in Norwegen gilt folgende Rechtsvorschrift:
...
...
...
Und danach gilt 1., 2. und 3. nicht, da der familiäre Mittelpunkt in N ist. 4. trifft sowieso nicht zu.
Daraus ergibt sich, dass die Nutzung eines ausländischen KFZ durch den Mann in N nicht zulässig ist.

Aber Achtung, ich bin kein Experte, nur ein verwunderter Laie.

Hattest du denn Schwierigkeiten deine Familie in Norwegen zu besuchen? Oder weshalb hast du diese Regelung für dich in Anspruch genommen?So weit zur Rechtslage (und glaubt mir, ich habe viele legale Wege um diese Regelung herum probiert).
Wie gesagt, kann man sich alles schön reden und behaupten, bei dem hat das aber so geklappt usw. usw.
Das ist aber immer mit dem Risiko des Entdeckens verbunden.
Liebe Grüße
rosi
Kleiner Nachtrag vom Rosis Mann:
der Mann ist auslaendischer Tourist und kann hier mit seinem Auto fahren wie er will. Seine Frau ebenfalls, so lange der Mann mit im Auto sitzt. Alles andere was ansonsten hier zu lesen ist, ist ausgemachter Unsinn.
"Es ist kein Fisch ohne Gräten und kein Mensch ohne Mängel." - Julius Wilhelm Zincgref
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
Wo kann ich das konkret nachlesenrosi hat geschrieben:.............
Kleiner Nachtrag vom Rosis Mann:
der Mann ist auslaendischer Tourist und kann hier mit seinem Auto fahren wie er will. Seine Frau ebenfalls, so lange der Mann mit im Auto sitzt. Alles andere was ansonsten hier zu lesen ist, ist ausgemachter Unsinn.

Re: Aufenthaltsgenehmigung?
@KlaJac: also, jetzt habe ich dich, du hast mich lang genug verrueckt gemacht...
Man muss nur mal das von dir gepostete GENAU lesen.
"diese Personen" bezieht sich auf "Personen" am Anfang des Satzes, also auf unseren Max Mustermann.
Für den familiären Mittelpunkt gilt dabei
Es ist also wie ich schon mal geschrieben habe, bei ein paar Besuchen im Jahr, und solange es eben nur zu Besuch ist, ist es absolut legal (und wie Trucker Thorsten auch schrieb, gar nicht anders møglich)
mit dt. Kennzeichen zu fahren.
Daraus ergibt sich, dass die Nutzung eines ausländischen KFZ durch den Mann in N zulässig ist.
So weit zur Rechtslage.
Gruss, muheijo

Man muss nur mal das von dir gepostete GENAU lesen.
ALSO: unser Max Mustermann hat erwerbsmæssigen Mittelpunkt ausserhalb N und ist nicht gemeldet in N.das Gesetz hat geschrieben: 3. Personen mit erwerbsmäßigem Mittelpunkt des Lebens außerhalb Norwegens, sofern sie nicht gleichzeitig ihren familiären Mittelpunkt des Lebens in Norwegen haben – diese Personen dürfen nicht beim Meldeamt in Norwegen gemeldet sein;
"diese Personen" bezieht sich auf "Personen" am Anfang des Satzes, also auf unseren Max Mustermann.
Für den familiären Mittelpunkt gilt dabei
Unser Mustermann wohnt nicht in N und besucht seine Familie auch nicht regelmæssig. D.H. der familiære Mittelpunkt ist eben NICHT N.das Gesetz hat geschrieben:Eine Person hat ihren familiären Mittelpunkt des Lebens im Sinne dieser Verordnung in dem Staat, wo sie mit Ehepartner(in) und/oder Kind(ern) unter 18 Jahren wohnt, wobei sie diese regelmäßig (normalerweise mindestens einmal im Monat) aufsucht.
Es ist also wie ich schon mal geschrieben habe, bei ein paar Besuchen im Jahr, und solange es eben nur zu Besuch ist, ist es absolut legal (und wie Trucker Thorsten auch schrieb, gar nicht anders møglich)
mit dt. Kennzeichen zu fahren.
Daraus ergibt sich, dass die Nutzung eines ausländischen KFZ durch den Mann in N zulässig ist.
So weit zur Rechtslage.
Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
(Napoléon I.)
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
@ Det:
Das kannst du in der "Verordnung über die steuer- und zollfreie Einfuhr und vorübergehende Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen mit Kommentare", die KlaJac hier genannt hat, nachlesen. Für die Ehefrau gilt diese nämlich, weil sie ja eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen will und somit ihren Wohnort nach Norwegen verlegt, sich also länger dort aufhält.
Hier kannst du noch mehr nachlesen:
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... =NO#german
Vielleicht hilft das KlaJac weiter:
"Vorübergehender aufenhalt in Norwegen
Falls Sie sich im Laufe der letzten zwei Jahre vor dem Tag der Einreise mehr als 365 Tage in Norwegen aufgehalten haben bzw. im selben Zeitraum mehr als 365 Tage beim Folkeregister (Meldeamt) in Norwegen gemeldet waren, halten Sie sich im Sinne der Auslands-Kfz-Verordnung nicht vorübergehend in Norwegen auf."
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO
Wenn der Ehemann seine Familie in Norwegen besucht, wird er sich kaum so lange dort aufhalten.
"Zollbestimmungen für Reisende von und nach Norwegen
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge, für die Kfz-Einfuhrsteuer zu entrichten ist, dürfen nicht zoll- und steuerfrei nach Norwegen eingeführt werden. Mit einem solchen Kraftfahrzeug müssen Sie an der Grenze den roten Ausgang (rote Ausfahrt) benutzen."
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO
Dies gilt wohl für die Reisenden nach Norwegen, die ihr Auto dort lassen wollen, bzw. sich länger dort aufhalten wollen. Wenn das Auto nämlich in Norwegen eingeführt wird, werden doch die deutschen Nummernschilder abgenommen. Oder seh ich das falsch??
Außerdem war die Einfuhr eines Autos nach Norwegen ursprünglich gar nicht gefragt.
Wie immer: Alles ohne Gewähr, bin schließlich kein Experte.
Liebe Grüße
rosi
Das kannst du in der "Verordnung über die steuer- und zollfreie Einfuhr und vorübergehende Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen mit Kommentare", die KlaJac hier genannt hat, nachlesen. Für die Ehefrau gilt diese nämlich, weil sie ja eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen will und somit ihren Wohnort nach Norwegen verlegt, sich also länger dort aufhält.
Hier kannst du noch mehr nachlesen:
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... =NO#german
Vielleicht hilft das KlaJac weiter:
"Vorübergehender aufenhalt in Norwegen
Falls Sie sich im Laufe der letzten zwei Jahre vor dem Tag der Einreise mehr als 365 Tage in Norwegen aufgehalten haben bzw. im selben Zeitraum mehr als 365 Tage beim Folkeregister (Meldeamt) in Norwegen gemeldet waren, halten Sie sich im Sinne der Auslands-Kfz-Verordnung nicht vorübergehend in Norwegen auf."
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO
Wenn der Ehemann seine Familie in Norwegen besucht, wird er sich kaum so lange dort aufhalten.
"Zollbestimmungen für Reisende von und nach Norwegen
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge, für die Kfz-Einfuhrsteuer zu entrichten ist, dürfen nicht zoll- und steuerfrei nach Norwegen eingeführt werden. Mit einem solchen Kraftfahrzeug müssen Sie an der Grenze den roten Ausgang (rote Ausfahrt) benutzen."
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO
Dies gilt wohl für die Reisenden nach Norwegen, die ihr Auto dort lassen wollen, bzw. sich länger dort aufhalten wollen. Wenn das Auto nämlich in Norwegen eingeführt wird, werden doch die deutschen Nummernschilder abgenommen. Oder seh ich das falsch??
Außerdem war die Einfuhr eines Autos nach Norwegen ursprünglich gar nicht gefragt.
Wie immer: Alles ohne Gewähr, bin schließlich kein Experte.

Liebe Grüße
rosi
"Es ist kein Fisch ohne Gräten und kein Mensch ohne Mängel." - Julius Wilhelm Zincgref
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
Sorry, wollte Dich nicht verrückt machenmuheijo hat geschrieben:@KlaJac: also, jetzt habe ich dich, du hast mich lang genug verrueckt gemacht...![]()
Man muss nur mal das von dir gepostete GENAU lesen.
Unser Mustermann wohnt nicht in N und besucht seine Familie auch nicht regelmæssig. D.H. der familiære Mittelpunkt ist eben NICHT N.

Das Wichtige ist in dem Zusammenhang das Wort "regelmäßig", denn danach richtet sich die Definition des familiären Mittelpunkts.
Und ich bin von regelmäßigen Besuchen ausgegangen ... habe ich auch bei meinen Annahmen weiter oben geschrieben

Auch wenn das hier so eine Welle geschlagen hat, bleibe ich bei meiner Grundaussage:
Familie (Frau und Kind) lebt in Norwegen, Mann arbeitet in D, ist dort gemeldet und besucht seine Familie (jeden Monat, jede Woche) ==> Nutzung eines deutschen KFZ in N für ihn nicht legal möglich bzw. nur unter sehr strengen Auflagen (Firmenwagen, Auto mehr als 180 Tage im Ausland, mehr Firmen-KM als private KM, Genehmigung beantragt und erhalten, Nachweis der Voraussetzungen notwendig)
Gruß
Klaus
Klaus
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
Na dann sind wir uns ja schlussendlich einig. In deinem ersten Posting klang das aber noch ganz anders:KlaJac hat geschrieben:Sorry, wollte Dich nicht verrückt machenAber es ist völlig richtig, was Du schreibst und entspricht auch dem was ich geschrieben habe.
Das Wichtige ist in dem Zusammenhang das Wort "regelmäßig", denn danach richtet sich die Definition des familiären Mittelpunkts.
Und ich bin von regelmäßigen Besuchen ausgegangen ... habe ich auch bei meinen Annahmen weiter oben geschrieben![]()
Daher die Aufregung.KlaJac hat geschrieben:Achtung: Wenn Dein Mann Dich in N mit dem Auto besucht, verstößt er gegen geltendes norwegisches Recht bzgl. EInfuhr von KfZ !
Es erschliesst sich mir auch nicht, wie man als Arbeitnehmer mit 30 Tagen Urlaub so regelmæssig nach N fahren kann, dass es fuer den Zoll interessant wære.
Aber gut, die Sache ist ja dann geklært.

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
(Napoléon I.)
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
Okay, es geht weitermuheijo hat geschrieben:Na dann sind wir uns ja schlussendlich einig. In deinem ersten Posting klang das aber noch ganz anders:
Gruss, muheijoKlaJac hat geschrieben:Achtung: Wenn Dein Mann Dich in N mit dem Auto besucht, verstößt er gegen geltendes norwegisches Recht bzgl. EInfuhr von KfZ !

Klar, die Aussage war zu allgemein gefasst, ich hätte ein "kann" hinzufügen sollen...

Etwas weiter unten habe ich dann ja nochmal die genauen Voraussetzungen für meine Aussage geschrieben.
Guckst Du hier:
Und mit 30 Tagen Urlaub kann ich doch locker 12-mal im Jahr meine Familie in Norwegen besuchen, was ja auch nur naheliegend ist.KlaJac hat geschrieben:Wenn wir also von der Situation ausgehen, dass Mutter mit zwei Kindern zieht nach N, Mann bleibt in D und erzielt sein Einkommen dort.
Es ist ein dauerhafter Aufenthalt in N angestrebt. Der Nachweis eines befristeten Aufenthalts für ein Jahr kann nicht angetreten werden.
Ich gehe von regelmäßigen Besuchen des Mannes in N aus.
Ich fliege z.B. jede Woche mind. einmal hin und her...ohne Urlaub
Gruß
Klaus
Klaus
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
Als Start kann ich dir diese Seite empfehlen:Det22 hat geschrieben: Wo kann ich das konkret nachlesen![]()
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... ntid=44780
Ich muss sagen, ich finde es einfach uebel, wie du hier Halbwissen verbreitest, ohne Grundlage.
Soll ich auch noch bei der Polizei hier anrufen und dir den Namen des Beamten geben, mit dem ich gesprochen habe, damit du anfaengst nachzudenken? Ruf die Polizei bzw. den Zoll an und frage nach

Ich habe uebrigens meiner Frau (die uebrigens jetzt nicht weiss, dass ich unter ihrem Namen schreibe, es aber gleich erfahren wird) schon oefters geraten, solche Foren generell zu meiden, und einer der Gruende dafuer sind solche unsinnige Diskussionen mit Inhalt gegen Null.
Nichts fuer ungut, du weisst es offensichtlich nicht besser, aber dann informiere dich und revidiere das, was hier steht, denn es hat Bestand und fuehrt vielleicht auch andere auf den Irrweg.
"Es ist kein Fisch ohne Gräten und kein Mensch ohne Mängel." - Julius Wilhelm Zincgref
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
Du musst dich abmelden lt. Meldegesetz. Viele tun es nicht, das hat aber nicht nur Vorteile. Als Stichwort sei zB. die Verlaengerung/Ausstellung eines deutschen Passes genannt.Ddaanniela hat geschrieben:1. Frage: Muss ich mich in Deutschland abmelden oder nicht?
Du brauchst eine Grundlage die die Bedingungen zur Aufenthaltsgenehmigung erfuellt. Du findest die Antworten hier:2.Frage: Mein Mann würde hier in Deutschland noch vorläufig bleiben. Kann ich dann für mich und meine 2 Kinder eine Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen beantragen. Ich habe erfahren, dass wenn man dort nicht arbeitet, dann muss man nachweisen, dass man über genügend Kapital verfüget. Würde ich eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn ich das Gehalt von meinem Mann angebe. Wieviel Geld muss man dann mindestens haben pro Monat?
http://www.lovdata.no/for/sf/ai/ti-1990 ... 8-003.html
Deine Krankenkasse in D. wird nicht laenger fuer dich aufkommen, auch eine Anwartschaft ist kein Versicherungsschutz. Die Aufenthaltsgenehmigung ist nicht gleichbedeutend mit Deckung vom NAV/trygdekontoret. Siehe http://www.nav.no , rufe am Besten dort direkt an.3. Frage: Wenn ich eine Aufenthaltsgenehmigung habe bin ich dann dort krankenversichert oder würde hier in Deutschland (wir sind familienversichert) meine Krankenkasse zuständig sein?
"Es ist kein Fisch ohne Gräten und kein Mensch ohne Mängel." - Julius Wilhelm Zincgref
Re: Aufenthaltsgenehmigung?
Ich habe mich zu dieser Thematik überhaupt nicht geäußert. Wieso verbreite ich dann Halbwissen, wenn ich lediglich eine Frage stellerosi hat geschrieben:Als Start kann ich dir diese Seite empfehlen:Det22 hat geschrieben: Wo kann ich das konkret nachlesen![]()
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... ntid=44780
Ich muss sagen, ich finde es einfach uebel, wie du hier Halbwissen verbreitest, ohne Grundlage.
Soll ich auch noch bei der Polizei hier anrufen und dir den Namen des Beamten geben, mit dem ich gesprochen habe, damit du anfaengst nachzudenken? Ruf die Polizei bzw. den Zoll an und frage nachDas empfehle ich uebrigens allen, die ernsthafte Fragen haben. Informationen holt man sich an der Quelle.
Ich habe uebrigens meiner Frau (die uebrigens jetzt nicht weiss, dass ich unter ihrem Namen schreibe, es aber gleich erfahren wird) schon oefters geraten, solche Foren generell zu meiden, und einer der Gruende dafuer sind solche unsinnige Diskussionen mit Inhalt gegen Null.
Nichts fuer ungut, du weisst es offensichtlich nicht besser, aber dann informiere dich und revidiere das, was hier steht, denn es hat Bestand und fuehrt vielleicht auch andere auf den Irrweg.

