Ich habe ein paar Fragen bezüglich der Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen. Meine Fragen sind bestimmt etwas komisch. Ich hoffe aber das mir jemand Antworten geben kann, da ich sonst nicht weiß, wo ich nachfragen könnte.

1. Frage: Muss ich mich in Deutschland abmelden oder nicht?
2.Frage: Mein Mann würde hier in Deutschland noch vorläufig bleiben. Kann ich dann für mich und meine 2 Kinder eine Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen beantragen. Ich habe erfahren, dass wenn man dort nicht arbeitet, dann muss man nachweisen, dass man über genügend Kapital verfüget. Würde ich eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn ich das Gehalt von meinem Mann angebe. Wieviel Geld muss man dann mindestens haben pro Monat?
3. Frage: Wenn ich eine Aufenthaltsgenehmigung habe bin ich dann dort krankenversichert oder würde hier in Deutschland (wir sind familienversichert) meine Krankenkasse zuständig sein?
Ich hoffe , dass mir jemand Auskunft geben kann.
Tschüß!