Aufenthaltsgenehmigung?

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Ddaanniela
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Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Ddaanniela »

Hallo!
Ich habe ein paar Fragen bezüglich der Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen. Meine Fragen sind bestimmt etwas komisch. Ich hoffe aber das mir jemand Antworten geben kann, da ich sonst nicht weiß, wo ich nachfragen könnte. :roll:
1. Frage: Muss ich mich in Deutschland abmelden oder nicht?
2.Frage: Mein Mann würde hier in Deutschland noch vorläufig bleiben. Kann ich dann für mich und meine 2 Kinder eine Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen beantragen. Ich habe erfahren, dass wenn man dort nicht arbeitet, dann muss man nachweisen, dass man über genügend Kapital verfüget. Würde ich eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn ich das Gehalt von meinem Mann angebe. Wieviel Geld muss man dann mindestens haben pro Monat?
3. Frage: Wenn ich eine Aufenthaltsgenehmigung habe bin ich dann dort krankenversichert oder würde hier in Deutschland (wir sind familienversichert) meine Krankenkasse zuständig sein?

Ich hoffe , dass mir jemand Auskunft geben kann.
Tschüß!
KlaJac
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von KlaJac »

1.: ja
2.: bin ich mir nicht sicher
3.: ja, mit Anmeldung bist Du versichert

Achtung: Wenn Dein Mann Dich in N mit dem Auto besucht, verstößt er gegen geltendes norwegisches Recht bzgl. EInfuhr von KfZ !
Gruß
Klaus
muheijo
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von muheijo »

KlaJac hat geschrieben:Achtung: Wenn Dein Mann Dich in N mit dem Auto besucht, verstößt er gegen geltendes norwegisches Recht bzgl. EInfuhr von KfZ !

Wie das denn? Er ist in D gemeldet, hat in D seinen gewøhnlichen Aufenthaltsort und besitzt keinerlei P oder D-Nr....

Bitte um næhere Erklærung. Ich halte diese Aussage fuer sowas von falsch.

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Michaela_W »

Solange Ihr in D eine Wohnung habt, brauchst Du Dich nicht abzumelden.
Halve dagene gått og ingenting gjort (Et trøndersk ordspråk) :D
oter
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von oter »

muheijo hat geschrieben:
KlaJac hat geschrieben:Achtung: Wenn Dein Mann Dich in N mit dem Auto besucht, verstößt er gegen geltendes norwegisches Recht bzgl. EInfuhr von KfZ !

Wie das denn? Er ist in D gemeldet, hat in D seinen gewøhnlichen Aufenthaltsort und besitzt keinerlei P oder D-Nr....

Bitte um næhere Erklærung. Ich halte diese Aussage fuer sowas von falsch.

Gruss, muheijo
Um genau zu sein sind ungefähr alle Aussagen in KlaJacs Posting falsch.

1. Man muss NICHT in Deutschland abgemeldet sein um in Norwegen eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Das interessiert die Norweger einen feuchten, wichtig ist allein die Grundlage für eine eventuelle Aufenthaltsgenehmigung.

2. Man ist NICHT automatisch im Folketrygden versichert nur weil man eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Wenn man in Norwegen aber arbeiten geht, dann schon. Wird die Aufenthaltsgenehmigung aber auf anderer Grundlage erteilt, dann muss man sich u.U. im Heimatland krankenversichern, da sind sie sogar verständlicherweise ziemlich hinterher, ein entsprechender Nachweis ist bei Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung zu erbringen. Da sich die Ausgangsposterin Gedanken zur Höhe der Mindestversorgung macht (sie also offenbar nicht Arbeit aufnehmen will), nehme ich mal an, dass das auch für sie gelten wird.

3. Autofahren hat Muheijo angesprochen, so ist die Aussage geradezu haarsträubend falsch.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Ulrike44 »

* Die Abmeldung (und Michaelas Aussage ist richtig) brauchst du u. a. für den Reisepass, wenn er auf Norwegen ausgestellt werden soll.

* Ob die Unterhaltserklärung deines Mannes für eine Aufenthaltsgenehmigung ausreicht, musst du mit dem UDI klären. Grundsätzlich ist es so, dass du, wenn du nicht berufstätig bist, für dich selbst Einkünfte in Höhe der norw. Mindestrente nachweisen musst. Erspartes und anderes Eigentum wird auch mit berücksichtigt. Wie es mit Kindern ist, weiß ich nicht.

* Du musst, auch falls du nicht berufstätig bist, vor oder nach Erhalt (das weiß ich nicht mehr genau) die Mitgliedschaft in der norw. Krankenkasse nachweisen - das geht nicht automatisch. Hier würde ich beim Trygdekontor nachfragen. Ob du parallel dazu über deinen Mann auch künftig Mitglied in der dt. Krankenkasse bleiben kannst, musst du mit dieser aushandeln, hier gibt es die Möglichkeit des analogen "Grenzgängerstatus". Hängt von der Kulanz der KK ab, ist meines Wissens nicht einklagbar.

Lykke til!

Ulrike
Zuletzt geändert von Ulrike44 am Fr, 05. Sep 2008, 15:48, insgesamt 1-mal geändert.
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muheijo
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von muheijo »

oter hat geschrieben: Autofahren hat Muheijo angesprochen, so ist die Aussage geradezu haarsträubend falsch.
ich habe nochmal ueberlegt, wie man auf diese Aussage kommen kann. Sie wære DANN richtig, wenn sich Mænne ebenfalls (auf Basis der Familienzusammenfuehrung z.B.) in N anmelden wuerde. Davon war hier aber nicht die Rede, im Gegenteil, er bleibt ja in D (zunæchst mal, jedenfalls)

Gruss, muheijo
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Savannah77 »

Mal wegen der Versicherung.....Stimmt, wenn sie arbeiten geht, ist sie automatisch im Folketrygd versichert. Einen Hausarzt (fastlege) bekommt sie allerdings nur mit der Personennummer, also einer Aufenthaltsgenehmgiung länger als 6 Monate, die man ohne Arbeit sowieso sehr schwer bekommt. Und nach Familienzusammenführung klingt das ja nicht.
Die deutsche Krankenkasse ist nicht zuständig. Eine normale Auslandskrankenversicherung geht meiner Meinung nach über 6 Wochen, jeder Aufenthaltstag darüber hinaus muss extra versichert werden und kostet dann pro Tag.

Das mit dem Auto hab ich auch nicht ganz verstanden... :?:
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Ulrike44 »

Savannah77 hat geschrieben:Mal wegen der Versicherung.....Die deutsche Krankenkasse ist nicht zuständig. :?:
Es gibt, glaub's mir, da u. U. eine Möglichkeit, wie ich sie oben - aufgrund eigener Erfahrung - aufgeführt hab. Sie sollte sich deshalb mal bei der dt. Versicherung erkundigen, mehr als ein "nein" riskiert sie da ja nicht. Natürlich hat das mit Krankheitsfällen in Norwegen nix zu tun, man kommt deshalb nicht um die norwegische Versicherung rum.

Ulrike
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Trucker Torsten »

Warum macht ihr es eigentlich immer so kompliziert ????

Erstens darfst du drei Monate dich in Norwegen ohne jegliche Dokumente des Staates aufhalten.

Nach diesen drei Monaten wird doch sicherlich dein Mann einreisen. oder??

Sollte das nicht der Fall sein suchst du dir einen kleinen Job, bekommst einen Arbeitsvertrag ( Id Nummer , Skate Kart ) und mit diesem Vertrag gehst du zur Polizei und schwubs hast du eine Aufenthaltsgenehmigung !!!



Ich wollte übrigens auch eine Aufenthaltsgenehmigung haben, und wisst Ihr was mann mir gesagt hat : ???

Brauchen sie nicht weil sie alle drei Wochen wieder zurück nach Hause fahren !!!

Da habe ich aber gestaunt :lol: :lol: :lol:
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Claudi »

und man muss sich abmelden in Deutschland. Nämlich aus diesen Grund da es das Grundgesetz so vorschreibt. Hälst du dich nicht mehr in Deutschland auf musst du dich abmelden und die Politi will sogar die Abmeldebestätigung sehen. So war es zumindestens bei mir
Manfredm
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Manfredm »

Claudi hat geschrieben:und man muss sich abmelden in Deutschland. Nämlich aus diesen Grund da es das Grundgesetz so vorschreibt. Hälst du dich nicht mehr in Deutschland auf musst du dich abmelden und die Politi will sogar die Abmeldebestätigung sehen. So war es zumindestens bei mir

Hei

wenn ich mich nur unter 3 Monate im Ausland aufhalte, muss ich mich nirgendwo abmelden !
Also fahre ich für 24 Stunden zurück und fertig.
Und kein Mensch interessiert sich dafür.
Hauptsache du hast eine Postadresse.

Hilsen Manfred
Trucker Torsten
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von Trucker Torsten »

Warum macht Ihr eigentlich immer die Pferde scheu ????

So lange Ihr Mann einen festen Wohnsitz in Deutschland hat , braucht Sie gar nichts ab oder um oder zumelden !!!!!

Wer will den beweisen . das sie nicht alle drei Wochen wieder in Deutschland ist ???

Ich habe auch bei meiner Politi gefragt, ob das so ok ist weil ich ja manchmal nur zwei Tage wieder in Tyskland bin ??

Der Polizist hat mir ganz freundlich aber bestimmt zu verstehen gegeben , das ich KEINE Aufenthaltsgenehmigung brauche.

So und nun sollte echt langsam alles beantwortet sein, oder ???
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rosi
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von rosi »

Claudi hat geschrieben:und man muss sich abmelden in Deutschland. Nämlich aus diesen Grund da es das Grundgesetz so vorschreibt. Hälst du dich nicht mehr in Deutschland auf musst du dich abmelden und die Politi will sogar die Abmeldebestätigung sehen. So war es zumindestens bei mir

Hei Claudi,
daß sowas in unserer Verfassung geregelt ist, hab ich noch gar nicht gewußt. Wo steht das denn da genau??

Liebe Grüße
rosi
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Re: Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von stubsnase »

lg stubsi
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