Alternativen zur Autoeinfuhr?

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Det22
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von Det22 »

colni + jens hat geschrieben:........... Aber ich kann doch jetzt noch nicht sagen, ob wir länger als ein JAr bleiben und mich schon hoch verschulden. Und in einem halben Jahr kommen wir dann u.u. zurück... Das ist ja was ich meine. Dieses erste Jahr finde ich vollkommen richtig, dass man das nutzt, bevor man so ein hohes Risiko eingeht. Also ist es ja auch nicht illegal, wenn ich noch nicht weiß, wie lange ich bleibe. Nach einem Jahr sollte man das Auto dann aber ggf. witrklich einführen, alles andere wäre verlogen.
Du kannst dieses "erste Jahr" aber nur dann nutzen, wenn du auch nur einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag hast und eine Aufenthaltsgenehmigung fuer ein Jahr beantragst.

Es ist illegal, wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast und eine auf 5 Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen willst, auch wenn du nicht weisst, ob du solange bleiben willst - dann musst du nach norwegischen Gesetzen das Auto bei Einreise zollamtlich anmelden - unabhängig von deiner Unsicherheit.
alien
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von alien »

Det22 hat geschrieben:Es ist illegal, wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast und eine auf 5 Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen willst, auch wenn du nicht weisst, ob du solange bleiben willst - dann musst du nach norwegischen Gesetzen das Auto bei Einreise zollamtlich anmelden - unabhängig von deiner Unsicherheit.
ah ja illegal scheint ja wohl dein lieblingswort zu sein ,aber nun komm ich beim besten willen nicht mehr mit :lol:
Det22
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von Det22 »

alien hat geschrieben: ah ja illegal scheint ja wohl dein lieblingswort zu sein ,aber nun komm ich beim besten willen nicht mehr mit :lol:
Nun, es ist der einfachste Weg zu beschreiben, wenn man gegen Gesetze verstößt. Man könnte es auch ungesetzlich oder kriminell nennen, aber vielleicht fällt dir ein passenderes, einfacheres Wort für Gesetzesbruch / hier im weitesten Sinne Wirtschaftskriminalität ein. Denn Steuerhinterziehung und Zollvergehen sind nichts anderes.
GS14612
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von GS14612 »

kelle hat geschrieben:
GS14612 hat geschrieben: Ich weiß nicht wo Du wohnst. Ich gebe hier nicht mehr aus als in D und das mit viel mehr einkommen. Die Hausrate ist so wie in D. Also wo bitte ist hier das Problem? Und noch was meine Frau verdient ja auch noch ne bisschen. Und nur mein Einkommen würde hier reichen. Vieleicht hast Du nur die falsche Arbeit. Ich kann nur für mich sprechen das mir hier mehr bleibt als in D. In D hat mich mein Haus zum schluß fast in den Ruin geführt. Aber lassen wir das es ist vorbei.
Also Günter so langsam werde ich den Eindruck nicht los das du uns hier alle einen Bären aufbinden willst.
Warum z.B. deshalb:
GS14612 hat geschrieben:Verfasst: Mi, 05. Mär 2008, 15:40

Hallo, habe im Januar 2008 unser Auto eingefuehrt und der Zoll hier in Stavanger hat die Bewertung nach DAT-Schwacke (aus Deutschland) voll anerkannt. Hilsen cwt Es gibt auch die Möglichkeit dass der Zoll auch einen Kaufvertrag als Bewertungsgrundlage annimmt. Sollte natürlich nicht Unrealist...
Das ist nicht von Mir! Habe ich von einem Ünernommen! Hausfinanzierung wäre möglich. Aber auf Grund der hohen Preise haben wir das auf das Nächste Jehr verschoben. Zahl doch nicht 2,5 Mio für ein Haus was nur 1,7 Mio max wert ist.
Leben in Freiheit und Respekt!

Günter
kelle
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von kelle »

Hei,
ach so das klärt natürlich die Verwirrung dann sorry.
Hilsen Torsten
Jools
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von Jools »

Hei,

eine Frage noch: Wenn ich mit meinem privaten PKW nach Norwegen umziehe, d.h. die Sachen hochfahre, ca. eine Woche bleibe, das Auto zurückfahre und in D verkaufe, muss ich in Norwegen irgendwas beachten? Gibt es dafür eine Kurzzeitgenehmigung o.ä.?

Viele Grüße

whatever_happens
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von Ulrike44 »

whatever_happens hat geschrieben:Hei,

eine Frage noch: Wenn ich mit meinem privaten PKW nach Norwegen umziehe, d.h. die Sachen hochfahre, ca. eine Woche bleibe, das Auto zurückfahre und in D verkaufe, muss ich in Norwegen irgendwas beachten? Gibt es dafür eine Kurzzeitgenehmigung o.ä.?

Viele Grüße

whatever_happens
Nein, da brauchst du nix zu beachten und auch keine Sondergenehmigung.

Ulrike
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(Erich Fried)
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von mcmods »

Servus,
ich will mal meine Frage hier mal anschließen -

wie ist das wen ich z.b. nun nach Norge umziehe und dort auch ne Arbeit habe aber kein eigenes sondern ein "geborgtes" also ein nicht auf mich angemeldetes Auto habe - seí es Geborgt vom Schwiegervater - da müßte ich ja doch keine probleme erwarten oder doch ??

gruß mc
Karamia
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von Karamia »

mcmods hat geschrieben:Servus,
ich will mal meine Frage hier mal anschließen -

wie ist das wen ich z.b. nun nach Norge umziehe und dort auch ne Arbeit habe aber kein eigenes sondern ein "geborgtes" also ein nicht auf mich angemeldetes Auto habe - seí es Geborgt vom Schwiegervater - da müßte ich ja doch keine probleme erwarten oder doch ??

gruß mc
Doch,auch das ist nicht erlaubt.
Wird wohl hin und wieder geduldet,aber wenn es hart auf hart kommt,hat man die A-Karte. Es gibt noch die Möglichkeit sich als Pendler anzumelden.
Dafür muß der Ehepartner weiter in D. wohnen .Außerdem muß man selber mit dem Ehepartner einen gemeinsamen Wohnsitz in D.nachweisen.Also Erstwohnsitz in D.,Zweitwohnsitz in N. Dazu kommt,das man 185 Tage im Jahr in D. beim Ehepartner verbringen muß. Ist alles nachzulesen auf der offiziellen Seite der N.Botschaft in Berlin.
Wir werden es wohl so machen,weil ich erstmal alleine nach N.gehen werde und mein
Mann solange hier bleibt bis seine Pension durch und das Haus verkauft ist.Danach geht der alte Opel zurück nach D.und das neue Auto wird dann ganz normal eingeführt.

Hilsen,Karina.
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von adacmitglied »

Hi @ all!

Was ich hier einfach nicht verstehe:
Hier wird um Sachen diskutiert, die keine fundierte Grundlage haben. Kein einziger Hinweis auf Nav etc. Die große FRAGE ist doch:
>>>>>>>>>>>>>>>Wo stehts geschrieben? <<<<<<<<<<<<<<<

Und dann wird sich hier auch noch verbal duelliert.

Also: Wenn nun jemand fundierte Hinweise und nicht nur Erfahrungen, Vermutungen und Eindrücke liefern könnte, dann wäre doch allen am besten geholfen!

Hilsen adacmitglied
Winterbiker
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von Winterbiker »

adacmitglied hat geschrieben:Hi @ all!

Was ich hier einfach nicht verstehe:
Hier wird um Sachen diskutiert, die keine fundierte Grundlage haben. Kein einziger Hinweis auf Nav etc. Die große FRAGE ist doch:
>>>>>>>>>>>>>>>Wo stehts geschrieben? <<<<<<<<<<<<<<<

Und dann wird sich hier auch noch verbal duelliert.

Also: Wenn nun jemand fundierte Hinweise und nicht nur Erfahrungen, Vermutungen und Eindrücke liefern könnte, dann wäre doch allen am besten geholfen!

Hilsen adacmitglied
Heissan adacmitglied ... was heißt es gibt keine fundierte Grundlage ....
zwei Minuten Recherche meinerseits und kuckst du Hier:

http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=EN
http://www.toll.no/templates_TAD/Newsit ... anguage=EN
http://www.toll.no/templates_TAD/Newsit ... anguage=EN

Ja das Thema kann im Geldbeutel ganz schön wehtun ... aber dann muss man sich entscheiden was man will - unbefristeten Arbeitsvertrag, sicherheit, u.s.w. dann muss man aber auch den zoll zahlen .. oder Auto in Norge kaufen.
Wenn ich mir nicht sicher bin - sollte ich sowiso nach einen befristeten Arbeitsvertrag fragen ... macht vieles dann beim Rückschritt einfacher.

Hoffe die Links helfen.

Hilsen
Es gibt kein schlechtes Wetter .... nur schlechte Ausrüstung. ;)
adacmitglied
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von adacmitglied »

Wie läuft das denn, wenn ich mein Auto sozusagen anmelde beim Zoll, mit der "Aufenthaltsgenehmigung fürs Auto" für eben eine gewisse Zeit. Sprich Zollfreiheit für, sagen wir ein Jahr, und dann das Auto in D verkaufe? Oder die Karre stirbt bis dahin. Dann wäre das doch erledigt für den Zoll. Oder?

Das geht zumindest nicht aus den Angaben der Norwegischen Seite in Deutschland hervor...

Hilsen adacmitglied
Zuletzt geändert von adacmitglied am Sa, 20. Sep 2008, 14:36, insgesamt 2-mal geändert.
adacmitglied
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von adacmitglied »

und hier die Infos, die sicher viele interessieren auf deutsch von der offiziellen Seite Norwegens in Deutschland:

http://www.norwegen.no/arbeit/moving/ve ... norway.htm


Das norwegische Zollamt hat eine Broschüre zum Thema "Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen" gemacht. Die Text der Broschüre und weitere Links finden Sie in diesem Artikel.

31.05.2006 :: Informationen zur
Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen

Mai 2006

Diese Informationsbroschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Norwegische Zoll behält sich Änderungen der Zollbestimmungen nach Veröffentlichung dieser Publikation vor.

Die aktuellen Bestimmungen sind im Internet unter http://www.toll.no zu finden.

Personen mit festem Aufenthaltsort (Wohnsitz) im Ausland dürfen im Allgemeinen ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Norwegen benutzen. Diese Regel gilt mit gewissen Einschränkungen für Personen, die vorübergehend in Norwegen arbeiten, und für Personen, die zwischen der Arbeitsstelle in Norwegen und der Wohnung im Ausland hin- und herfahren (Pendler).

Personen, die eine Arbeitsstelle in Norwegen haben und ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Norwegen benutzen möchten, müssen die hierfür geltenden, im Folgenden zusammengefassten Bedingungen erfüllen. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten des Norwegischen Zolls (http://www.toll.no) unter Deutsch – Kraftfahrzeuge – Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen. Auskünfte erteilt auch das Informationszentrum des Norwegischen Zolls, Telefonnummer bei Anruf aus Norwegen: 0 30 12, bei Anruf aus dem Ausland: +47-22 86 08 50 .

Die steuer- und zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeugs nach Norwegen als Umzugsgut ist nicht möglich. Bei Umzug muss das Fahrzeug in der Regel verzollt und mit norwegischen Kennzeichen neu zugelassen werden. Einzelheiten über die Verzollung von Fahrzeugen und Zollsätze finden Sie auf den Internetseiten des Norwegischen Zolls (http://www.toll.no).

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihr im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Norwegen benutzen dürfen, sollten Sie sich mit dem Norwegischen Zoll in Verbindung setzen. Bei Verstößen gegen die Zollbestimmungen sind die festgesetzten öffentlichen Abgaben (Steuern und Zoll) für das Fahrzeug zu entrichten. Zusätzlich kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden.

Steuer- und zollfreie Einfuhr und vorübergehende Benutzung
Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen ohne Entrichtung von Steuern und Zoll und die Benutzung in Norwegen ist in der Verordnung über die steuer- und zollfreie Einfuhr und vorübergehende Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen geregelt. Diese Verordnung gilt auch für im Ausland zugelassene Anhänger und Wohnwagen.

Als Grundregel darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Norwegen nur von Personen mit festem Aufenthaltsort außerhalb des Landes benutzt werden. Das Fahrzeug darf in Norwegen nicht für gewerbliche Transporte benutzt werden.

Ausnahme für „Pendler“ (Paragraf 3 der Verordnung)
Personen, die im Rahmen der Arbeit zwischen Norwegen und einem anderen Staat hin- und herfahren oder die vorübergehend in Norwegen wohnen, dürfen ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug in Norwegen benutzen, wenn sie entweder jeden Tag hin- und herfahren oder sich im Laufe von 12 Monaten mindestens 185 Tage im Ausland aufhalten. Ehepartner oder Kinder des oder der Betreffenden dürfen nicht in Norwegen wohnhaft sein.

Ferner dürfen in Norwegen wohnhafte Personen, deren Ehepartner(in) und/oder Kind(er) unter 18 Jahren im Ausland wohnhaft sind, ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug in Norwegen benutzen, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Person in Norwegen den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin und/oder das Kind oder die Kinder regelmäßig im Ausland besucht, normalerweise mindestens einmal im Monat. Die in Norwegen lebende Person und die genannten Angehörigen müssen außerdem eine gemeinsame Wohnung im Ausland haben.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, brauchen Sie keine Genehmigung für die Benutzung des Fahrzeugs beim Norwegischen Zoll zu beantragen. Sie sollten jedoch jederzeit die notwendigen Nachweise für die Erfüllung der Bedingungen im Fahrzeug mitführen. In Paragraf 8 der oben genannten Verordnung sind Beispiele für solche Nachweise genannt.

Vorübergehender Aufenthalt in Norwegen (Paragraf 4 der Verordnung)
Falls Sie sich nicht länger als ein Jahr in Norwegen aufhalten wollen, brauchen Sie keine Genehmigung für die Benutzung des Fahrzeugs beim Norwegischen Zoll zu beantragen. Sie müssen jedoch jederzeit die notwendigen Nachweise für die Erfüllung der Bedingung im Fahrzeug mitführen. Falls sich der Aufenthalt in Norwegen auf insgesamt bis zu zwei Jahre verlängert, müssen Sie eine solche Benutzungsgenehmigung beantragen. Dieser Antrag ist vor Ablauf des ersten Jahres beim Norwegischen Zoll zu stellen. Falls sich im Laufe des Jahres Änderungen im Arbeitsverhältnis ergeben, ist der Norwegische Zoll umgehend zu unterrichten.

Wenn Sie bei der Einreise nachweisen können, dass der Aufenthalt in Norwegen nicht länger als zwei Jahre dauern wird, müssen Sie eine Genehmigung für die Benutzung des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs beim Norwegischen Zoll beantragen. Als Nachweis kann zum Beispiel ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Hier ist zu beachten, dass die Probezeit nicht als vorübergehendes Arbeitsverhältnis gilt.

Die Benutzungsgenehmigung gemäß Paragraf 4 kann nur erteilt werden, wenn Sie sich im Laufe der letzten zwei Jahre vor dem Tag der Einreise weder mehr als 365 Tage in Norwegen aufgehalten haben noch im selben Zeitraum mehr als 365 Tage beim Meldeamt in Norwegen gemeldet waren.


Nützliche Telefonnummern und Internetadressen:

Zollbezirk Ostnorwegen (Tollregion Øst-Norge)
Tel: +47 ... ostnorge@toll.no

Zollbezirk Oslo und Akershus (Tollregion Oslo og Akershus)
Tel: +47 22 ... oslo@toll.no

Zollbezirk Südnorwegen (Tollregion Sør-Norge)
Tel: +47... sornorge@toll.no

Zollbezirk Westnorwegen (Tollregion Vest-Norge)
Tel: +4... vestnorge@toll.no

Zollbezirk Mittelnorwegen (Tollregion Midt-Norge)
Tel: +4... midtnorge@toll.no

Zollbezirk Nordnorwegen (Tollregion Nord-Norge)
Tel: +4... nordnorge@toll.no


Informationszentrum des Norwegischen Zolls
Tel: +47 22 86 08 50

Direktorat für Zölle und Abgaben
(Toll- og avgiftsdirektoratet)
Schweigaards gate 15
Postfach 8122 Dep
N-0032 Oslo, Norwegen

Tel. (Zentrale): +47 22 86 03 00

E-mail: tad@toll.no
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Re: Alternativen zur Autoeinfuhr?

Beitrag von Jools »

Dazu jetzt noch mal eine ganz dumme Frage. :D (jetzt, wo ich mein geliebtes Auto schweren Herzens in Deutschland gelassen habe...)

Duerfte ich ein Jahr vor Ablauf meines Arbeitsvertrags in Norge ein Auto kaufen (in Deutschland) und das dann einfuehren, weil ich ja dann nur noch ein Jahr im Land bin, oder zaehlt die Gesamtdauer meines Aufenthaltes?

Solche Ideen kommen einem nachts im Halbschlaf.

MH whatever_happens
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