Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
Hallo . Vielleicht kann mir jemand helfen . Mein Exmann ist offiziell nach Norwegen ausgewandert und drückt sich jetzt um seine Unterhaltszahlungen für sein Kind. Welche Möglichkeiten gibt es um offene Forderungen einzutreiben . Oder gibt es so etwas wie in Deutschland das Jugendamt auch in Norwegen (speziell Kristiansand) ?
Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
Hei Püppi75,
du hast eine PN
Liebe Grüße
rosi
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rosi
Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
Geh zum Jugendamt, die regeln das schon mit den Behörden in Norwegen.
LG Munin
LG Munin
Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
Danke für den Tip , aber das Jugendamt regelt da gar nichts , nur innerhalb Deutschlands , wenn der "Flüchtling" wieder da sein sollte.
Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
Und wenn der permanent auswandert ? Kann nicht glauben daß das Jugendamt garnichts macht. Sind die vielleicht bloß zu bequem sich zu kümmern oder ist das Kind bereits über 12 Jahre so daß das Jugendamt keinen Unterhaltsforschuß mehr zahlen muß...den es sich dann vom Vater irgendwann zurückholen kann ?
LG Munin
LG Munin
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
Ich bin da jetzt zwar kein Fachmann, aber im Strafgesetzbuch steht im § 170 StGB folgendes:
§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des
Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich nehme an, dass hier eine gesetzliche Unterhaltspflicht für dich und oder die Kinder besteht und dass du ohne das Unterhaltsgeld nicht alleine Leben könntest (Wäre wohl der Fall, wenn genug Geld auf dem Konto wäre).
Was die Rechtssprechung genau dazu sagt, weiß ich allerdings nicht.
Jedoch bin ich mir sicher, dass er sich so nicht seiner Verantwortung entziehen kann.
Wenn du ihn anzeigst, wird er irgendwann vorgeladen, folgt dieser polizeilichen Ladung aber nicht. Dann kommt die Staatsanwaltschaft ins Spiel und dieser Ladung muss man folgen.
Wenn nicht, sollte er vielleicht nie wieder Deutschland bereisen.
So kommst du zwar nicht zu deinem Geld, kannst ihn aber etwas unter Druck setzen.
Und so manch ein Auswanderer ist ja auch schon wieder Rückgewandert....
Viele Grüße
Alex
§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des
Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich nehme an, dass hier eine gesetzliche Unterhaltspflicht für dich und oder die Kinder besteht und dass du ohne das Unterhaltsgeld nicht alleine Leben könntest (Wäre wohl der Fall, wenn genug Geld auf dem Konto wäre).
Was die Rechtssprechung genau dazu sagt, weiß ich allerdings nicht.
Jedoch bin ich mir sicher, dass er sich so nicht seiner Verantwortung entziehen kann.
Wenn du ihn anzeigst, wird er irgendwann vorgeladen, folgt dieser polizeilichen Ladung aber nicht. Dann kommt die Staatsanwaltschaft ins Spiel und dieser Ladung muss man folgen.
Wenn nicht, sollte er vielleicht nie wieder Deutschland bereisen.
So kommst du zwar nicht zu deinem Geld, kannst ihn aber etwas unter Druck setzen.
Und so manch ein Auswanderer ist ja auch schon wieder Rückgewandert....
Viele Grüße
Alex
Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
In Sachen Unterhalt giebt es zwischen D u. N ein Abkommen.Wenn du ihn anzeigst,wendet sich die deutsche Staatsanwaltschaft automatisch an die norwegischen Behoerden.Dann wird er irgendwann zur Vernehmung bei der norwegischen Polizei vorgeladen.Dort muss er alles offen legen.Dann wird sein Arbeitgeber vorgeladen,wegen des Einkommens.Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
Bedenkt bitte das Rechtsauskünfte von Laien im Internet Verboten sind und mit teuren Abmahnungen des Betreibers enden können.
Also formuliert Eure Erkenntnisse Bitte als Vermutungen.
Gruß Denis
Also formuliert Eure Erkenntnisse Bitte als Vermutungen.
Gruß Denis

Zuletzt geändert von don.denis am Di, 06. Mai 2008, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
Hei Denis,ich vermute das alles natuerlich nur,habe es blos vergessen hinzuzufuegen:P
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
Danke für deinen Tipp.
War das den so unglücklich formuliert? Ich vermute dass natürlich auch nur...
Aber ich würde es auch so machen.
Viele Grüße
Alex
War das den so unglücklich formuliert? Ich vermute dass natürlich auch nur...
Aber ich würde es auch so machen.
Viele Grüße
Alex
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Re: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
...ich vermute, dass Deine Vermutung absolut richtig ist.Claudia77 hat geschrieben:In Sachen Unterhalt giebt es zwischen D u. N ein Abkommen.Wenn du ihn anzeigst,wendet sich die deutsche Staatsanwaltschaft automatisch an die norwegischen Behoerden.Dann wird er irgendwann zur Vernehmung bei der norwegischen Polizei vorgeladen.Dort muss er alles offen legen.Dann wird sein Arbeitgeber vorgeladen,wegen des Einkommens.Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
@Püppi75: Falls Du in D juristisch beraten wirst, könnte man auch einen norwegischen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Dann brennt Deinem Ex recht zügig der Kittel (

meint John Baumann
Leiste immer etwas mehr, als von dir verlangt wird...
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Hei,
Arbeitgeber dann mal seinen Arbeitnehmer zu einem Takk-Gespräch
einladen würde.
Und das wäre nicht im Interesse von dem Arbeitnehmer.
Hilsen
Kai-Erik
Und ich vermute mal, da ich Arbeitgeber in Norge kenne, das derClaudia77 hat geschrieben:Dann wird sein Arbeitgeber vorgeladen,wegen des Einkommens.
Arbeitgeber dann mal seinen Arbeitnehmer zu einem Takk-Gespräch
einladen würde.

Und das wäre nicht im Interesse von dem Arbeitnehmer.

Hilsen
Kai-Erik
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Wobei man dabei immer schön die Kosten im Auge behalten sollte.John Baumann hat geschrieben:@Püppi75: Falls Du in D juristisch beraten wirst, könnte man auch einen norwegischen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Dann brennt Deinem Ex recht zügig der Kittel (vermute ich mal...)

Vieles läßt sich auch ohne weitere Kosten regeln.
Hilsen
Kai-Erik
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Re: Sv: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
...nun ja, ich "vermute" das ganze wird mit einer Pfändungsaktion enden. Und da zahlt der Schuldner die Kosten. Sicher gibt es auch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe... - Beraten lassen!!! - J.B.Kai-Erik hat geschrieben:Wobei man dabei immer schön die Kosten im Auge behalten sollte.John Baumann hat geschrieben:@Püppi75: Falls Du in D juristisch beraten wirst, könnte man auch einen norwegischen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Dann brennt Deinem Ex recht zügig der Kittel (vermute ich mal...)
Vieles läßt sich auch ohne weitere Kosten regeln.
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Sv: Unterhaltsflüchtlinge aus Deutschland in Norwegen
...(vermutliche Annahme) wenn der Schuldner die Kosten bezahlen kann,
sonst... und ja, sich unbedingt unverbindlich & ohne Kosten beraten lassen...
Hilsen
Kai-Erik
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