GS14612 hat geschrieben: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich mit ne Pa auf die Nase fall?
keine ahnung, bei mir ging's auch mit dem perso.
vielleicht ist's ja nur ein geruecht...
gruss, muheijo
So hab jetzt mal das Kgl. Norwegisches Generalkonsulat angerufen. Für alle " Der Pa reicht für alle Dinge" Auskunft vom Konsulat sollte wohl richtig sein!
Hei alle zusammen,
Na dann freu dich mal nicht zu früh. Hier in Ulsteinvik haben sie beides verlangt. Auf jedenfall bei der Beantragung der Skattekord, wollten sie den Reisepass, da dies Amtlicher sei als der Perso. Ist zwar doof, aber leider ist das so. Das Konsulat sagt zwar das der Perso reicht, aber leider wissen das nicht alle Behörden. Hier macht jeder so wie er gerade will, oder wie Arbeitsaufwendig es ist. Desto weniger Arbeit für den Norweger um so besser für ihn, so sind sie nun mal eingestellt. Leider.
Aber damit kommst du schnell zurecht. Nur bei der Aufenthaltsgenehmigung brauchst du hier: unbefristeten Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Reispass (jedenfalls hier), Abmeldebescheinigung von Deutschland.
BigBearMane hat geschrieben: Nur bei der Aufenthaltsgenehmigung brauchst du hier: unbefristeten Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebescheinigung von Deutschland.
diese 3 dinge sind mir wiederum neu:
- natuerlich kann der arbeitsvertrag auch befristet sein. deine aufenthaltsgenehmigung geht dann aber auch nur genauso lange
- mietvertrag: kann sein; aber es gibt auch die alternative bei freunden oder verwandten wohnen oder eigenes haus
- abmeldebescheinigung: wurde nicht verlangt
(wohl aber bei beantragung kindergeld, aber das ist ein anderes thema)
gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
BigBearMane hat geschrieben: Nur bei der Aufenthaltsgenehmigung brauchst du hier: unbefristeten Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebescheinigung von Deutschland.
diese 3 dinge sind mir wiederum neu:
- natuerlich kann der arbeitsvertrag auch befristet sein. deine aufenthaltsgenehmigung geht dann aber auch nur genauso lange
- mietvertrag: kann sein; aber es gibt auch die alternative bei freunden oder verwandten wohnen oder eigenes haus
- abmeldebescheinigung: wurde nicht verlangt
(wohl aber bei beantragung kindergeld, aber das ist ein anderes thema)
gruss, muheijo
hei muhejio,
natürlich gilt dann die Aufenthaltsgenehmigung nur so lange wie der Arbeisvertrag gültig ist, das stimmt schon.
Den Mietvertrag wollte die Politi in Fosnavog haben. Hier haben sie mit Ausländern so ihre Erfahrungen gemacht, weiß ich vom Dienststellenleiter. Wenn du bei Freunden oder Verwandten wohnst, must du das natürlich ebenso nachweisen. Dann sind ja die Personen auch gemeldet und können überprüft werden, ob du tatsächlich dort wohnst. Ist ja alles kein Problem. Die Abmeldebescheinigung musten wir nicht vorlegen, aber ein Ehepaar mit 2 Kindern aus Düsseldorf musten dies. Haben es so erlebt, die waren gerade vor uns dran damals. Vieleicht hängt das tatsächlich mit den Kindern zusammen, hast du ja auch geschrieben. Das würde dann wieder Sinn machen.
Tja, so verschieden ist das von Kommune zu Kommune.
Mich fragten sie so ungefähr "DAS ist deine Legitimasjon???", als sich den Perso zeigte und ich versicherte, dass das die deutsche Variante der Legitim. sei. Hier ist der "Perso" nämlich gleich so wie in Dschörmenie der Reisepass, soll heißen, diese lose "Pappe" haben sie hier nicht, sondern gleich ein "Buch". (Stimmt doch, oder?)
Außerdem musste ich weder Mietertrag zeigen (habe ich gar nicht), noch eine Abmeldebestätigung aus Deutschland (habe ich auch noch nicht). Dennoch steht für mich fest, dass ich demnächst einen Reisepass machen lasse, der Perso verfällt bald. Auch abmelden werde ich mich bei meinem nächsten Deutschlandbesuch...
Wir haben bisher Erfahrungen mit Narvik und Mo i Rana, in beiden Kommunen hat der Perso gereicht. Als wir uns informiert haben, wurde uns gesagt, daß der Perso reicht so lange er gültig ist, daß es aber nicht möglich ist ihn in Norwegen zu verlängern. Ist auch logisch, weil ja kein Wohnort im Ausland eingetragen werden kann.
Liebe Grüße
Doris
Mann ohhh mann, soviele unterschiedeliche Erfahrungen. Denke man sollte es einfach auf sich zu kommen lassen. Werde meinen alten Reisepass(09.2007) mit nehmen. Dann können Sie nachschauen was immer sie wollen. PA geht noch bis 2014. Sollte wohl reichen. Abmelden kann ich mich in D nicht da ich ein Haus habe! Wie ich da raus komme werde ich schon sehen. Danke noch mal an alle für die Hilfe. Besonders Jürgen(Jurgen) aus Stav. Freu mich schon dich Persönlich zu treffen.
Menne hat die Behördengänge in der Kommune Hå (Rogaland)
Gerade hinter sich gebracht. Ihm reichte bei den Behörden
überall der Perso.
Nur bei der Bank haben sie einen Reisepass verlangt und die
vorläufige D Nummer.
SteffenNadine hat geschrieben:das hört sich schon ganz schön finster an, wenn du sagst das dir 240 euro wichtiger sind als das zuhause, bzw leben anderer menschen @GS14612
will dich ja nicht blöd volllabern, aber ich glaube das könnt man nen bischen eleganter bzw. mit nicht ganz soviel sprengstoff rüber bringen.
liebe grüße steffen und nadine
Hallo Ihr beiden. Ich hab damit ja wohl nicht angefangen. Vieleicht mal lesen was vorher geschrieben steht! Jedes Opfer ist schlimm. Nur kann ich nichts dafür. Hab selbst genug probleme und hab nun mal die Verantwortung für meine Familie und die geht nun mal vor. Oder wie würdest Du entscheiden? Eine Diskusion darüber zu führen was einem wichtig ist oder nicht ist wohl nicht gerade Gut. Jeder sollte für sich entscheiden dürfen was für ihn wichtig ist ohne von anderen an den Pranger gestellt zu werden. Hab gestern erfahren dürfen das mein Schwiegervater(87j) Darmkrebs hat. Und das ist für mich Wichtig!
deswegen hab ich ja gesagt das ich dich nicht blöd vollabern will...
da du sicher deine gründe etc hast, und außerdem hat natürlich jeder das recht das zu denken was er will.
sage es nochmal wollte niemanden vor den kopf stoßen, meinte nur wie ich es ja meiner meinung nach ausdrücklich betont habe, das es ein wenig dumm formuliert war!
so genug davon...
liebe grüße steffen und nadine
ein guter grund sich zu freuen ist...
das man keinen grund brauch um sich zu freuen...
muheijo hat geschrieben:- natuerlich kann der arbeitsvertrag auch befristet sein. deine aufenthaltsgenehmigung geht dann aber auch nur genauso lange
na, das stimmt sooo ja wohl auch nicht ganz: anfangs hatten wir einen arbeitsvertrag, der sich immer automatisch um die dauer des næchsten auftrages verlængerte, nach 2 wochen nichtstun aber verfiel.
dennoch bekamen wir auf anhieb eine aufenthaltsgenehmigung fuer 5 jahre.
in unserer kommune hat uebrigens der perso gereicht.