Wir ziehen jetzt im Juli für mindestens ein Jahr nach Norge. Um die Zollabgabe für das Auto erst einmal zu sparen ist der Arbeitsvertrag auf ein Jahr befristet. Muss man in diesem Jahr das Auto in Norwegen anmelden (Versicherung etc.) oder kann die Versicherung und Steuer in Deutschland wie gehabt weiterlaufen, obwohl man in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat?
Wenn alles in Deutschland weiter läuft, benötigt man dann einen Zweitwohnsitz z.B. bei den Eltern.
Ich hoffe es gibt hier den ein oder anderen der ähnliche Probleme bereits gelöst hat.
Viele Grüße aus Essen, Gerli.
Schon wieder eine Autofrage
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Thilo
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Re: Schon wieder eine Autofrage
Nein, bei der Anmeldung in Norge würde ja die Engangsavgift fällig. Das Auto bleibt in D angemeldet, Steuer + Vers. werden dort bezaht und in Norge gibt's eine 'Midlertidlig kjøretillåtelse' vom Tollvesen.Gerli hat geschrieben:Muss man in diesem Jahr das Auto in Norwegen anmelden (Versicherung etc.) oder kann die Versicherung und Steuer in Deutschland wie gehabt weiterlaufen, obwohl man in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat?
hilsen fra Tromsø
Thilo
Re: Schon wieder eine Autofrage
Takk für die erste Antwort. Jetzt weiß ich schon mal, dass ich mein Auto in Deutschland angemeldet lassen kann. Mein zweites Problem ist, ich habe in Essen keinen Wohnsitz mehr, aber mein Auto ist in Essen angemeldet. Muss ich mir jetzt einen Zweitwohnsitz z. B. bei den Eltern zulegen und das Auto da anmelden so lange ich in Norge bin?
Re: Schon wieder eine Autofrage
nach Aussage unseres Einwohnermeldeamtes gibt es einen "Zweitwohnsitz" gar nicht mehr. Ausserdem, wenn du keinen Erstwohnsitz hast, ist wohl erst mal ein solcher fällig
.
Du müsstest natürlich der Kfz-Stelle/dem Finanzamt irgendeine Adresse in D geben, wo sie Papierkram (Rechnung für Kfz-Steuer) usw. hinschicken können. Da reicht aber auch irgendein Freund/Freundin (mit dem berühmten "c/o" davor) als Anschrift, oder eben die Eltern. Solange das eine Adresse in Essen ist, musst du dann das Auto auch nicht ummelden. Ansonsten muss das Auto ja immer da zugelassen sein, wo man seinen "Lebensmittelpunkt" hat, also m.a.W. dort, wo man mehr als 6 Monate im Jahr sich aufhält.
Ein Grund zum Ummelden könnte allerdings sein, dass du möglicherweise Versicherungsprämie sparen kannst, wenn deine Eltern irgendwo wohnen, wo die Prämien niedriger sind als in Essen (bes. Kasko), also wenn sie z.B. aufm Land wohnen. Aber denk an den Papierkrieg und die Ummeldegebühren samt Kosten für neue Kennzeichen...
Gruss,
Arne
Du müsstest natürlich der Kfz-Stelle/dem Finanzamt irgendeine Adresse in D geben, wo sie Papierkram (Rechnung für Kfz-Steuer) usw. hinschicken können. Da reicht aber auch irgendein Freund/Freundin (mit dem berühmten "c/o" davor) als Anschrift, oder eben die Eltern. Solange das eine Adresse in Essen ist, musst du dann das Auto auch nicht ummelden. Ansonsten muss das Auto ja immer da zugelassen sein, wo man seinen "Lebensmittelpunkt" hat, also m.a.W. dort, wo man mehr als 6 Monate im Jahr sich aufhält.
Ein Grund zum Ummelden könnte allerdings sein, dass du möglicherweise Versicherungsprämie sparen kannst, wenn deine Eltern irgendwo wohnen, wo die Prämien niedriger sind als in Essen (bes. Kasko), also wenn sie z.B. aufm Land wohnen. Aber denk an den Papierkrieg und die Ummeldegebühren samt Kosten für neue Kennzeichen...
Gruss,
Arne
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Re: Schon wieder eine Autofrage
Hallo Gerli,
einen Wohnsitz solltest Du in D schon haben. Für die Zulassung reicht aber auch eine Nebenwohnung (zumindest für die Zulassungsstelle).
Solltest Dich aber zusätzlich erkundigen (beim Einwohnermeldeamt), ob eine Nebenwohnung in D geht, wenn die Hauptwohnung in einem anderen Land ist.
Und das solltest Du bald machen (bevor Du von der Zulassungsstelle Ärger kriegst...) - denn die Behörden melden dies gegenseitig.
Viele Grüße
Jeannette
einen Wohnsitz solltest Du in D schon haben. Für die Zulassung reicht aber auch eine Nebenwohnung (zumindest für die Zulassungsstelle).
Solltest Dich aber zusätzlich erkundigen (beim Einwohnermeldeamt), ob eine Nebenwohnung in D geht, wenn die Hauptwohnung in einem anderen Land ist.
Und das solltest Du bald machen (bevor Du von der Zulassungsstelle Ärger kriegst...) - denn die Behörden melden dies gegenseitig.
Viele Grüße
Jeannette
Re: Schon wieder eine Autofrage
Hei Gerli,
wo ist das Problem
Bei einer vorübergehenden Abwesenheit von deinem Hauptwohnsitz in D (auch wenn sie 1 Jahr währt) fährst du dein hier registriertes, versichertes und versteuertes Fahrzeug im Ausland weiter, wie gehabt.
Was anderes wäre es bei einem - endgültigen - Wegzug von D. Da nützt dir auch eine 2. Wohnsitzanmeldung nichts. Das wäre dann Versicherungsbetrug und (in N) Steuerhinterziehung. Da würde ich lieber die Finger von lassen.
Hilsen
Björn
wo ist das Problem
Bei einer vorübergehenden Abwesenheit von deinem Hauptwohnsitz in D (auch wenn sie 1 Jahr währt) fährst du dein hier registriertes, versichertes und versteuertes Fahrzeug im Ausland weiter, wie gehabt.
Was anderes wäre es bei einem - endgültigen - Wegzug von D. Da nützt dir auch eine 2. Wohnsitzanmeldung nichts. Das wäre dann Versicherungsbetrug und (in N) Steuerhinterziehung. Da würde ich lieber die Finger von lassen.
Hilsen
Björn
Re: Schon wieder eine Autofrage
Vielen dank für die vielen freundlichen Ratschläge. Mittlerweile habe ich das Problem gelöst. Nach Rücksprache mit dem norwegischen Euresberater habe ich meinen Erstwohnsitz zu meinen Eltern verlegt und entprechend das Auto umgemeldet.
Vielen Dank euch allen, Gerli.
Vielen Dank euch allen, Gerli.
