Laut meiner Information,muß ich mir als Wehrpflichtiger eine Genehmigung vom Kreiswehrersatzamt holen,um Ausreisen zu dürfen.
Ist das richtig ?
Wenn ja könnte mir vielleicht einer sagen wie ich die bekomme,
ohne meine Wehrpflicht wahrzunwhmen.
Danke.
Genehmigung
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sven und diana
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Re: Genehmigung
hei
also ein wenig mehr input bitte.
was willst du?
den werdienst umgehen?
oder wie?
vi sees sven
also ein wenig mehr input bitte.
was willst du?
den werdienst umgehen?
oder wie?
vi sees sven
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Gast
Re: Genehmigung
Also Deutesche die ihren Wohnsitz oder diesen als Zweitwohnsitz in D. behalten wollen,dürfen ohne eine Genehmigung vom Kreiswehrersatzamtsven und diana hat geschrieben:hei
also ein wenig mehr input bitte.
was willst du?
den werdienst umgehen?
oder wie?
vi sees sven
das Land nicht länegr als für 3 Monate verlassen.Stimmt das ?
Wenn ja:Wie Könnte ich Anfragen um eine Genehmigung zu bekommen,ohne
Gefahr zu laufen aufgrund der anfrage in nächster zeit evtl.einberufen zu werden.
Re: Genehmigung
Moin,

Viele Grüße, Mario
Ich denke http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/l ... licht_html gibt erschöpfend Auskunft darüber. Die notwendige Erlaubnis wirst du dir beim KWA holen müssen und dadurch schlafende Hunde weckenmirki hat geschrieben:Laut meiner Information,muß ich mir als Wehrpflichtiger eine Genehmigung vom Kreiswehrersatzamt holen,um Ausreisen zu dürfen.
Ist das richtig? Wenn ja könnte mir vielleicht einer sagen wie ich die bekomme, ohne meine Wehrpflicht wahrzunwhmen.
Viele Grüße, Mario
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Rolf
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Re: Genehmigung
Hei,
m.E. dürfte die Gefahr, dass Du noch schnell eingezogen wirst, bevor Du ins Ausland verschwindest, derzeit eher gering sein. Es gibt ja ohnehin mehr Wehrpflichtige als eingezogen werden können.
Nichtsdestotrotz solltest Du ordnungsgemäß die Genehmigung beantragen, damit Dir nicht nachher jemand an den Karren fahren kann.
Ich war jahrelang vom Wehrdienst zurückgestellt (das war Anfang der 90er-Jahre) und hätte das Fortbestehen des Rückstellungsgrundes eigentlich jährlich nachweisen müssen. Hab ich aber nur einmal gemacht, es kam aber nie eine Reaktion. Da wird also auch nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Gruß
Rolf
m.E. dürfte die Gefahr, dass Du noch schnell eingezogen wirst, bevor Du ins Ausland verschwindest, derzeit eher gering sein. Es gibt ja ohnehin mehr Wehrpflichtige als eingezogen werden können.
Nichtsdestotrotz solltest Du ordnungsgemäß die Genehmigung beantragen, damit Dir nicht nachher jemand an den Karren fahren kann.
Ich war jahrelang vom Wehrdienst zurückgestellt (das war Anfang der 90er-Jahre) und hätte das Fortbestehen des Rückstellungsgrundes eigentlich jährlich nachweisen müssen. Hab ich aber nur einmal gemacht, es kam aber nie eine Reaktion. Da wird also auch nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Gruß
Rolf
