Hei!
Wir leben in Norwegen und haben einen sehr alten Golf, den wir als "Delebil" hier im Lande verkaufen wollen. Zur Abmeldung in Deutschland brauchen wir natuerlich die Schilder samt Brief und Schein.
Was ist noch zu beachten? Was brauchen wir noch zur "endgueltigen" Abmeldung in Deutschland?
Danke fuer die Hilfe!
Gruesse, Geofrau
Auto mit deutschen Schildern in Norwegen verkaufen
Re: Auto mit deutschen Schildern in Norwegen verkaufen
Für die Abmeldung in D braucht ihr nix weiter aber ihr dürft das Auto/Teile in Norge nur verkaufen, wenn es vorher verzollt wurde. Ihr müsst das Auto hier schätzen lassen beim naf oder anderen. Das Ergebnis sendet ihr dann an den Zoll u. bekommt daraufhin die Zollrechnung, ca. 25% vom Wert.
Wohnen auch in Norge und haben selbiges Problem.
Tschau Ines
Wohnen auch in Norge und haben selbiges Problem.
Tschau Ines
Re: Auto mit deutschen Schildern in Norwegen verkaufen
Stilllegung
Endgültige Stilllegung eines Fahrzeuges wegen Verschrottung:
Zunächst muss das Fahrzeug zum Verwerter. Der begutachtet das Fahrzeug und berechnet anschließend den Preis für die Entsorgung nach Aufwand. Für die Entsorgung eines Autos werden etwa 100 € fällig. Der Verwerter stellt dann einen so genannten Verwertungsnachweis aus. Auf der Zulassungsstelle wird das Fahrzeug amtlich stillgelegt.
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Fahrzeugbrief
* Fahrzeugschein
* Kennzeichenschilder
* Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes oder Erklärung über den Verbleib
Endgültige Stilllegung eines bereits stillgelegten Fahrzeugs:
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Fahrzeugbrief
* Fahrzeugschein
* Grüne Abmeldebescheinigung
* Verwertungsnachweis eines zertifizierten Betriebes oder Erklärung über den Verbleib
Die Zulassungsstelle erledigt die weiteren Formalitäten: Dem Fahrzeugbrief wird eine Ecke abgeschnitten und die Plaketten von den Kennzeichen gekratzt. Im Brief wird ein Vermerk gemacht und Sie erhalten eine grüne Abmeldebescheinigung. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhält eine Nachricht zur Freigabe des Kennzeichens, das Finanzamt für Verkehrssteuern erstattet Kfz-Steuerguthaben zurück. Darum müssen Sie sich nicht kümmern, dies geschieht automatisch. Die Zulassungsstelle berechnet für die so genannte behördliche Stilllegung 10,70 €.
Vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeuges:
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Fahrzeugbrief
* Fahrzeugschein
* Kennzeichenschilder
* Ggf. den Bericht über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung
Löschung eines Fahrzeuges:
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Fahrzeugbrief (falls stillgelegt, Eintragung im Fahrzeugbrief)
* Fahrzeugschein (falls Fahrzeug noch zugelassen)
* Kennzeichen
* Verbleibserklärung oder Verwertungsnachweis oder Erklärung über den Verbleib
Verbleibserklärung (Altauto Verordnung)
Die Verbleibserklärung muss vorgelegt werden, wenn ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr genommen wird, sog. Löschung. Die Verbleibserklärung ist gebührenpflichtig (bei der Zulassungsstelle). Wird keine Verbleibserklärung vorgelegt, fällt eine erhöhte Gebühr an. Eine Verbleibserklärung ist auch dann erforderlich, wenn das Fahrzeug nach der 49. Ausnahmeverordnung ein rotes Kennzeichen (sog. Oldtimerzulassung) erhält. Vordrucke erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.
Verwertungsnachweis (Altauto Verordnung)
Der Verwertungsnachweis muss von einem zugelassenen Verwertungsbetrieb erstellt werden. Der Verwertungsnachweis ist der Zulassungsstelle bei Antrag auf endgültige Außerbetriebssetzung, sog. Löschung, vorzulegen. Wird kein Verwertungsnachweis vorgelegt, fällt bei der Zulassungsstelle eine erhöhte Gebühr an.
Wichtig:
Die Verbleibserklärung bzw. der Verwertungsnachweis sollte aufbewahrt werden. In einem Schadenfall, auch wenn dieser länger zurückliegt, ist der Haftende nämlich der letzte eingetragene Halter.
Endgültige Stilllegung eines Fahrzeuges wegen Verschrottung:
Zunächst muss das Fahrzeug zum Verwerter. Der begutachtet das Fahrzeug und berechnet anschließend den Preis für die Entsorgung nach Aufwand. Für die Entsorgung eines Autos werden etwa 100 € fällig. Der Verwerter stellt dann einen so genannten Verwertungsnachweis aus. Auf der Zulassungsstelle wird das Fahrzeug amtlich stillgelegt.
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Fahrzeugbrief
* Fahrzeugschein
* Kennzeichenschilder
* Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes oder Erklärung über den Verbleib
Endgültige Stilllegung eines bereits stillgelegten Fahrzeugs:
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Fahrzeugbrief
* Fahrzeugschein
* Grüne Abmeldebescheinigung
* Verwertungsnachweis eines zertifizierten Betriebes oder Erklärung über den Verbleib
Die Zulassungsstelle erledigt die weiteren Formalitäten: Dem Fahrzeugbrief wird eine Ecke abgeschnitten und die Plaketten von den Kennzeichen gekratzt. Im Brief wird ein Vermerk gemacht und Sie erhalten eine grüne Abmeldebescheinigung. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhält eine Nachricht zur Freigabe des Kennzeichens, das Finanzamt für Verkehrssteuern erstattet Kfz-Steuerguthaben zurück. Darum müssen Sie sich nicht kümmern, dies geschieht automatisch. Die Zulassungsstelle berechnet für die so genannte behördliche Stilllegung 10,70 €.
Vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeuges:
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Fahrzeugbrief
* Fahrzeugschein
* Kennzeichenschilder
* Ggf. den Bericht über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung
Löschung eines Fahrzeuges:
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Fahrzeugbrief (falls stillgelegt, Eintragung im Fahrzeugbrief)
* Fahrzeugschein (falls Fahrzeug noch zugelassen)
* Kennzeichen
* Verbleibserklärung oder Verwertungsnachweis oder Erklärung über den Verbleib
Verbleibserklärung (Altauto Verordnung)
Die Verbleibserklärung muss vorgelegt werden, wenn ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr genommen wird, sog. Löschung. Die Verbleibserklärung ist gebührenpflichtig (bei der Zulassungsstelle). Wird keine Verbleibserklärung vorgelegt, fällt eine erhöhte Gebühr an. Eine Verbleibserklärung ist auch dann erforderlich, wenn das Fahrzeug nach der 49. Ausnahmeverordnung ein rotes Kennzeichen (sog. Oldtimerzulassung) erhält. Vordrucke erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.
Verwertungsnachweis (Altauto Verordnung)
Der Verwertungsnachweis muss von einem zugelassenen Verwertungsbetrieb erstellt werden. Der Verwertungsnachweis ist der Zulassungsstelle bei Antrag auf endgültige Außerbetriebssetzung, sog. Löschung, vorzulegen. Wird kein Verwertungsnachweis vorgelegt, fällt bei der Zulassungsstelle eine erhöhte Gebühr an.
Wichtig:
Die Verbleibserklärung bzw. der Verwertungsnachweis sollte aufbewahrt werden. In einem Schadenfall, auch wenn dieser länger zurückliegt, ist der Haftende nämlich der letzte eingetragene Halter.
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- NF-Stammbesucher
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- Registriert: Do, 30. Aug 2007, 22:41
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Re: Auto mit deutschen Schildern in Norwegen verkaufen
Man kann sich auch vom Hersteller den derzeitigen Wert bestätigen lassen - dies wurde mir vom Zoll (Ålesund) geraten. Ist vielleicht einfacher. Und die 25% gelten soweit ich weiß nur, wenn das Auto länger als 2 Jahre auf einen zugelassen ist, danach hat mich der Zoll jedenfalls als erstes gefragt. Doch da weiß ich nichts Näheres drüber.ines hat geschrieben:Für die Abmeldung in D braucht ihr nix weiter aber ihr dürft das Auto/Teile in Norge nur verkaufen, wenn es vorher verzollt wurde. Ihr müsst das Auto hier schätzen lassen beim naf oder anderen. Das Ergebnis sendet ihr dann an den Zoll u. bekommt daraufhin die Zollrechnung, ca. 25% vom Wert.
Wohnen auch in Norge und haben selbiges Problem.
Tschau Ines
Ulrike
... es ist, was es ist, sagt die Liebe
(Erich Fried)
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