Hallo,
also folgende Situation:
Ich könnte/werde in Norwegen arbeiten. Meine Verlobte bleibt erstmal ( 2,max. 3 Monate ) hier und regelt noch so einiges.
Mein Auto ist nur auf mich angemeldet, nur bei der Versicherung ist sie als mitfahrerin angegeben. Ich muss noch um die 9000 Euro abzahlen (ich weis...wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir das Auto nicht gekauft ).
Kann ich das Auto mitnehmen und mich normal Anmelden, wenn ich:
1. befristeten Vertrag habe ( eigentlich ja )
2. unbefristeten Vertrag habe. ( könnte sagen der ist meiner Verlobten in
D?
Mir geht es wirklich nicht darum die Norweger zu beschei... oder so, ich will nur etwas Zeit schinden um eventuell später die ca. 5000 Euro Zoll Gebühr zu bezahlen.
Danke für eure Antworten.
Steve
Expliziete Fragen zur Automitnahme
Re: Expliziete Fragen zur Automitnahme
lass dir einen befristeten vertrag fuer ein jahr geben, den legst du in's handschuhfach deines autos und gut ist - fuer ein jahr.Ravebase hat geschrieben:1. befristeten Vertrag habe ( eigentlich ja )
fuer's 2. jahr antrag stellen
du kannst auch sagen, er gehørt dem papst - spielt alles keine rolle.Ravebase hat geschrieben:2. unbefristeten Vertrag habe. ( könnte sagen der ist meiner Verlobten in D?)
entscheidend ist, ob der, der das auto fæhrt, dazu berechtigt ist.
und das wærst du dann nicht.
gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
(Napoléon I.)
Re: Expliziete Fragen zur Automitnahme
Ah, ok. Das wollte ich eigentlich wissen. Also interessiert es echt keinen wem das auto gehört, sondern entscheidend ist ob das Auto in Norwegen bewegt werden darf.muheijo hat geschrieben:...
du kannst auch sagen, er gehørt dem papst - spielt alles keine rolle.
entscheidend ist, ob der, der das auto fæhrt, dazu berechtigt ist.
und das wærst du dann nicht.
gruss, muheijo
Dann kauf ich mir ne alte Kiste, fürs erste Jahr.
Ginge es denn, das Auto mitnehmen und die Nummernschilder nebst Vollmacht ( zu einem Bekannten ) schicken der das Auto abmeldet? Also das Auto abgemeldet in N stehen lassen und dann erst später "verzollen" und wieder anmelden.
grüße
Steve
-
heringshai
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- Registriert: Mi, 05. Sep 2007, 17:45
- Wohnort: Mittelnorwegen
Re: Expliziete Fragen zur Automitnahme
wenn es abgemeldet ist und privat irgendwo steht wo es keinen stört wird es sicher keine probleme geben,
kenne welche die es auch so gemacht haben,
heringshai
kenne welche die es auch so gemacht haben,
heringshai
Re: Expliziete Fragen zur Automitnahme
Nein, es ist vor allem entscheidend, ob DU es bewegen / fahren darfst. Wenn du einen offenen Arbeitsvertrag (also nicht befristet) hast oder nicht nachweisen kannst, dass du dich nur befristet auf ein Jahr in Norwegen aufhalten willst, dann darfst du dein Auto nicht mit ausländischer Zulassung fahren. Du darfst in dem Fall auch ein anderes Auto mit ausländischer Zulassung nur dann fahren, wenn der "Berechtigte" im Auto mitfährt.Ravebase hat geschrieben:........., sondern entscheidend ist ob das Auto in Norwegen bewegt werden darf.
...........
Re: Expliziete Fragen zur Automitnahme
Hallo Det22,
okay das beantwortet meine Frage sehr genau.
Ist schon Mist das die Einfuhr so extrem erschwert wird.
Danke
Steve
okay das beantwortet meine Frage sehr genau.
Ist schon Mist das die Einfuhr so extrem erschwert wird.
Danke
Steve
