Kompliziertes autothema
Kompliziertes autothema
Hallo,
ich bräuchte mal Beratung zwecks des leidigen Auto themas. Ich fahre noch das Auto von meinem Vater, dass auch über ihn versichert ist und werde im März nach Norwegen umziehen. Mein Freund wohnt schon in Oslo. Das Auto wüde ich gerne mitnehmen. Allerdings ist es ja bisher auch nicht auf mich zugelassen und ich weiss nicht, wie ich das Problem geschickt lösen kann. Eine Möglichkeit wäre, ich lasse das auto noch in Deutschland auf mich zu und versichere es auch in D noch auf mich, fahre dann damit nach Norwegen und zahle dort die Einfuhrgelder und melde es dann in Norwegen an. Gibt es vielleicht einen einfacheren Weg ? Wir haben schon überlegt, dass ich mit dem Auto nach Norwegen fahre, mein Freund es meinem Vater dort "abkauft" und er es dann anmeldet, damit wir nicht den umweg über eine einmonatige Versicherung auf meinen Namen in Deutschland gehen müssen. Hat da vielleicht jemand erfahrung mit und könnte mir ein paar Tipps geben?
Ich möchte nämlich auch mit dem Auto den Umzug nach Norwegen bestreiten und weiss nicht, ob es besser wäre, wenn dann wenigstens das Auto offiziell mir gehört....
Viele Grüße,
Bele
ich bräuchte mal Beratung zwecks des leidigen Auto themas. Ich fahre noch das Auto von meinem Vater, dass auch über ihn versichert ist und werde im März nach Norwegen umziehen. Mein Freund wohnt schon in Oslo. Das Auto wüde ich gerne mitnehmen. Allerdings ist es ja bisher auch nicht auf mich zugelassen und ich weiss nicht, wie ich das Problem geschickt lösen kann. Eine Möglichkeit wäre, ich lasse das auto noch in Deutschland auf mich zu und versichere es auch in D noch auf mich, fahre dann damit nach Norwegen und zahle dort die Einfuhrgelder und melde es dann in Norwegen an. Gibt es vielleicht einen einfacheren Weg ? Wir haben schon überlegt, dass ich mit dem Auto nach Norwegen fahre, mein Freund es meinem Vater dort "abkauft" und er es dann anmeldet, damit wir nicht den umweg über eine einmonatige Versicherung auf meinen Namen in Deutschland gehen müssen. Hat da vielleicht jemand erfahrung mit und könnte mir ein paar Tipps geben?
Ich möchte nämlich auch mit dem Auto den Umzug nach Norwegen bestreiten und weiss nicht, ob es besser wäre, wenn dann wenigstens das Auto offiziell mir gehört....
Viele Grüße,
Bele
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 777
- Registriert: Di, 18. Jan 2005, 23:31
- Wohnort: Gjøvik
- Kontaktdaten:
Re: Kompliziertes autothema
Das ist doch kein problem!???
Das ist doch sogar einfacher fuer dich, da du nicht einen aktuellen wert deines fahrzeuges (was du schon laenger besitzt) dokumentieren must, sondern einfach dann den kaufvertrag vorlegen musst!
Entweder wie du schon gesagt, oder du selbst kaufst das auto von deinem vater.
Dann entweder mit exportkennzeichen/ausfuhrkennzeichen nach N, oder du kaufst den wagen erst in N von deinem Vater.
Das einfachste, auch mit den papieren, ist wenn du den wagen in D kaufst (zu einem "guten" preis von deinem vater
) und du machst eine export zulassung. Damit wird das auto gleichzeitig endgueltig in D abgemeldet.
Ausfuhrkennzeichen kosten ca. 50-100,- euro fuer 5-15 tage (haftpflicht).
Das ist doch sogar einfacher fuer dich, da du nicht einen aktuellen wert deines fahrzeuges (was du schon laenger besitzt) dokumentieren must, sondern einfach dann den kaufvertrag vorlegen musst!
Entweder wie du schon gesagt, oder du selbst kaufst das auto von deinem vater.
Dann entweder mit exportkennzeichen/ausfuhrkennzeichen nach N, oder du kaufst den wagen erst in N von deinem Vater.
Das einfachste, auch mit den papieren, ist wenn du den wagen in D kaufst (zu einem "guten" preis von deinem vater

Ausfuhrkennzeichen kosten ca. 50-100,- euro fuer 5-15 tage (haftpflicht).
Re: Kompliziertes autothema
Danke für den Tipp! Ich wusste nicht, dass ich den Momentanwert des Autos dokumentieren muss bei der Einfuhr. Ich habe gedacht das bemißt sich nur nach dem Alter, dem Hubraum usw. wie es auf der Zollseite angegeben ist. Kannn mir mein Vater das Auto dann für z.B. 50 Euro verkaufen, denn eigentlich habe ich es ihm schon bezahlt? Bzw. was kostet denn dann die Einfuhr bei so einem Auto? Kann ich das Auto dann problemlos in Norwegen einführen, wenn er es an mich verkauft, auch wenn ich zum Zeitpunkt des Umzugs noch nicht in Norwegen gemeldet bin oder dort arbeite bzw. kann ich das Auto nach Norwegen fahren, wenn mein Vater es an meinen Freund verkauft? Fragen über Fragen .....
Gruß,
Bele

Gruß,
Bele
Re: Kompliziertes autothema
mir ist noch eine Frage eingefallen. Wenn ich das Auto jetzt auf mich einführen würde, kann ich es dann unangemeldet eine Weile in Norwegen stehen lassen, bis ich dort gemeldet bin und das ganze ummelden mit sicherheit leichter wird 

Re: Kompliziertes autothema
ja, solange es nicht auf øffentlichen plætzen und strassen ist.meissner hat geschrieben:mir ist noch eine Frage eingefallen. Wenn ich das Auto jetzt auf mich einführen würde, kann ich es dann unangemeldet eine Weile in Norwegen stehen lassen, bis ich dort gemeldet bin und das ganze ummelden mit sicherheit leichter wird
(nachtrag: laut Wick1e ist auch das erlaubt, sie post weiter unten)
gruss, muheijo
Zuletzt geändert von muheijo am Sa, 05. Jan 2008, 22:56, insgesamt 3-mal geändert.
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
(Napoléon I.)
Re: Kompliziertes autothema
Der "aktuelle" Wert ist Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer. Wenn du den Wert nicht nachweisen kannst, schätzt der Zoll. Das was ansonsten auf der Zoll angegeben ist, betrifft die Einmalabgabe, CO2-Abgabe, Wrackpfand .....meissner hat geschrieben:Danke für den Tipp! Ich wusste nicht, dass ich den Momentanwert des Autos dokumentieren muss bei der Einfuhr. Ich habe gedacht das bemißt sich nur nach dem Alter, dem Hubraum usw. wie es auf der Zollseite angegeben ist.
Re: Kompliziertes autothema
Nicht nur mit Sicherheit leichter denn - ohne "gemeldet zu sein" und ohne norwegische persönliche Personnennummer KANNST du das Auto gar NICHT anmelden. Du brauchst für alles in Norwegen deine Personenkennziffer - Bankkonto, Versicherungen ....... Ohne diese Kennziffer "existierst" du gar nichtmeissner hat geschrieben:mir ist noch eine Frage eingefallen. Wenn ich das Auto jetzt auf mich einführen würde, kann ich es dann unangemeldet eine Weile in Norwegen stehen lassen, bis ich dort gemeldet bin und das ganze ummelden mit sicherheit leichter wird

-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 777
- Registriert: Di, 18. Jan 2005, 23:31
- Wohnort: Gjøvik
- Kontaktdaten:
Re: Kompliziertes autothema
Du kannst das auto unendlich in N stehen lassen bevor du es anmeldest und die zulassungssteuer (engangsavgift) zahlst.
Die mwst. wird aber sofort bei der einfuhr faellig.
Nutzen darfst du das auto dann sogut wie nicht. Hoechstens mit roter nummer, und dann auch nur im rahmen was damit legal ist (probe/ueberfuehrungsfahrten, ohne passagiere,...).
Wirst du mit einem "unverzollten" wagen auf illegaler tour mit roter nummer erwischt, z.b. beim einkaufen, dann ist es nicht nur missbrauch der roten nummer, sondern auch hinterziehung der zulassungssteuer mit dessen konsequenzen.
Du darfst aber mit dem unangemeldeten wagen auf oeffentlicher strasse stehen!
Einige staedte/gemeinden haben begrenzungen hierfuer eingefuehrt (wegen schneeraeumens,...), aber grundsaetzlich erlaubt.
In D ist dies nicht erlaubt (warum auch immer???
).
Die mwst. wird aber sofort bei der einfuhr faellig.
Nutzen darfst du das auto dann sogut wie nicht. Hoechstens mit roter nummer, und dann auch nur im rahmen was damit legal ist (probe/ueberfuehrungsfahrten, ohne passagiere,...).
Wirst du mit einem "unverzollten" wagen auf illegaler tour mit roter nummer erwischt, z.b. beim einkaufen, dann ist es nicht nur missbrauch der roten nummer, sondern auch hinterziehung der zulassungssteuer mit dessen konsequenzen.
Du darfst aber mit dem unangemeldeten wagen auf oeffentlicher strasse stehen!
Einige staedte/gemeinden haben begrenzungen hierfuer eingefuehrt (wegen schneeraeumens,...), aber grundsaetzlich erlaubt.
In D ist dies nicht erlaubt (warum auch immer???

Re: Kompliziertes autothema
oh, danke fuer die info! in D ist das tatsæchlich anders.Wick1e hat geschrieben:Du darfst aber mit dem unangemeldeten wagen auf oeffentlicher strasse stehen!
gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
(Napoléon I.)
Re: Kompliziertes autothema
Vielen Dank für die vielen Infos, die allerdings neue Fragen bei mir aufkommen lassen:
Wenn ich daoben ankomme, dann muss ich also zusätzlich noch Mehrwertsteuer auf das Auto zahlen. Wenn mir mein Vater das Auto also für 50 Euro verkauft, geht das ja noch. Aber das entspricht ja gar nicht dem Momentanen Wert des Autos. Kann es mir dann passieren, dass der Zoll dann sagt, das Auto wäre aber eigentlich 1500 Euro wert und wir nehmen dann doch bitte mehr Geld?
Das ganze ist ja wirklich ein Fass ohne Boden. Für mein altes Auto (clio 10 Jahre alt) ist auf der Zollseite eine Gebühr von 2500 Euro fällig, plus eigentlich noch Mehrwertsteuer oben drauf und zum dortigen TÜV muss ich dann doch auch noch, oder? Also locker das doppelte eher das dreifache vom Tageswert des Autos !?!
Dass es nicht billig ist, das Auto mitzunehmen, war schon klar, aber dass es so teuer will mir irgendwie noch nicht so recht in den Kopf rein....
Wenn ich daoben ankomme, dann muss ich also zusätzlich noch Mehrwertsteuer auf das Auto zahlen. Wenn mir mein Vater das Auto also für 50 Euro verkauft, geht das ja noch. Aber das entspricht ja gar nicht dem Momentanen Wert des Autos. Kann es mir dann passieren, dass der Zoll dann sagt, das Auto wäre aber eigentlich 1500 Euro wert und wir nehmen dann doch bitte mehr Geld?
Das ganze ist ja wirklich ein Fass ohne Boden. Für mein altes Auto (clio 10 Jahre alt) ist auf der Zollseite eine Gebühr von 2500 Euro fällig, plus eigentlich noch Mehrwertsteuer oben drauf und zum dortigen TÜV muss ich dann doch auch noch, oder? Also locker das doppelte eher das dreifache vom Tageswert des Autos !?!
Dass es nicht billig ist, das Auto mitzunehmen, war schon klar, aber dass es so teuer will mir irgendwie noch nicht so recht in den Kopf rein....
Re: Kompliziertes autothema
Denke, die werden dir einen "offiziellen" Kaufpreis von 50 Euro nicht anerkennen, diesen Wert wirst du dann entsprechend belegen muessen. Habe fuer meinen PKW (3 Jahre alter Subaru Forester, allerdings 140.000 km Laufleistung - Wertnachweis durch Hændler in Deutschland ca. € 10.000) insgesamt etwas mehr als kr 100.000 zahlen duerfen. Die Registrierungsuntersuchung kostet nichts. - Also insgesamt mehr als das doppelte des nachgewiesenen Wertes.meissner hat geschrieben:Vielen Dank für die vielen Infos, die allerdings neue Fragen bei mir aufkommen lassen:
Wenn ich daoben ankomme, dann muss ich also zusätzlich noch Mehrwertsteuer auf das Auto zahlen. Wenn mir mein Vater das Auto also für 50 Euro verkauft, geht das ja noch. Aber das entspricht ja gar nicht dem Momentanen Wert des Autos. Kann es mir dann passieren, dass der Zoll dann sagt, das Auto wäre aber eigentlich 1500 Euro wert und wir nehmen dann doch bitte mehr Geld?
Das ganze ist ja wirklich ein Fass ohne Boden. Für mein altes Auto (clio 10 Jahre alt) ist auf der Zollseite eine Gebühr von 2500 Euro fällig, plus eigentlich noch Mehrwertsteuer oben drauf und zum dortigen TÜV muss ich dann doch auch noch, oder? Also locker das doppelte eher das dreifache vom Tageswert des Autos !?!
Dass es nicht billig ist, das Auto mitzunehmen, war schon klar, aber dass es so teuer will mir irgendwie noch nicht so recht in den Kopf rein....
Re: Kompliziertes autothema
das denke ich auch, wenigstens halbwegs realistisch muss der preis schon sein.Det22 hat geschrieben:Denke, die werden dir einen "offiziellen" Kaufpreis von 50 Euro nicht anerkennen.
gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)
(Napoléon I.)
-
- NF-Stammbesucher
- Beiträge: 777
- Registriert: Di, 18. Jan 2005, 23:31
- Wohnort: Gjøvik
- Kontaktdaten:
Re: Kompliziertes autothema
Wenn du den wagen aber wirklich fuer 50,- euros kaufst, dann ist das ja der tatsaechliche kaufwert!
Gibts du deinen vater dann unter den tisch noch 1000,- euros, dann waere das zwar ein betrug, aber wie soll der zoll dir den nachweissen!
Aber so wie ich es verstehe wurdest du den wagen ja tatsaechlich fuer 50,- euro bekommen, also nochnichtmal ein betrug!
Da es ja sich offiziell nicht um dein wagen geht, handelt es sich ja hier nicht um den nachweiss des aktuellen wertes (wie es der fall ist fuer fahrzeuge die man vor der einwanderung schon laengere zeit besitzt).
Du kaufst den wagen ja jetzt erst, genauso als ob ein norweger sich in D ein auto kauft.
For einigen jahren war hier bei mir ein gerichtsverfahren gegen zwei personen die angeblich mit der kaufsumme ihrer autos gefeilscht haben sollten.
Im vertrag stand eine ziemlich niedrige summe (weit unter markt/listenwert), die der zoll nicht akzeptieren wollte.
Vor gericht standen dann aber kaeufer und verkaeufer zur ihrer im vertrag festgelegten summe (ist ja nicht verboten sein auto viel zu billig zu verkaufen!). Der zoll verlor vor gericht und musste die niedrige summe als kaufsumme anerkennen!
Es ist sicherlich einfacher eine realistische summe zu nutzen um es einfacher mit dem zoll zu haben.
Das musst du aber selbst entscheiden.
Gibts du deinen vater dann unter den tisch noch 1000,- euros, dann waere das zwar ein betrug, aber wie soll der zoll dir den nachweissen!
Aber so wie ich es verstehe wurdest du den wagen ja tatsaechlich fuer 50,- euro bekommen, also nochnichtmal ein betrug!
Da es ja sich offiziell nicht um dein wagen geht, handelt es sich ja hier nicht um den nachweiss des aktuellen wertes (wie es der fall ist fuer fahrzeuge die man vor der einwanderung schon laengere zeit besitzt).
Du kaufst den wagen ja jetzt erst, genauso als ob ein norweger sich in D ein auto kauft.
For einigen jahren war hier bei mir ein gerichtsverfahren gegen zwei personen die angeblich mit der kaufsumme ihrer autos gefeilscht haben sollten.
Im vertrag stand eine ziemlich niedrige summe (weit unter markt/listenwert), die der zoll nicht akzeptieren wollte.
Vor gericht standen dann aber kaeufer und verkaeufer zur ihrer im vertrag festgelegten summe (ist ja nicht verboten sein auto viel zu billig zu verkaufen!). Der zoll verlor vor gericht und musste die niedrige summe als kaufsumme anerkennen!
Es ist sicherlich einfacher eine realistische summe zu nutzen um es einfacher mit dem zoll zu haben.
Das musst du aber selbst entscheiden.
Re: Kompliziertes autothema
Das Problem hier kønnte aber eventuell die Verwandschaft - Vater / Sohn sein.
Re: Kompliziertes autothema
Ich hab einen 15 Jahre alten T4, mit dem wir eigentlich noch den Umzug nach Norge machen wollen. Das Ding hat vor fünf Jahren 2000 € gekostet. Bemißt der Zoll jetzt nach dem 5 Jahre alten Kaufvertrag oder nach dem Zeitwert des Wagens ? Weil, wenn ich für die alte Schleuder jetzt nochmal 3000 € zahlen soll, dann lasse ich ihn lieber schweren Herzens hier ! Weiß da jemand Bescheid ?
LG Marina
LG Marina
Jedes Pferd hat ein Problem -
es hat zwei Beine und sitzt auf seinem Rücken !
es hat zwei Beine und sitzt auf seinem Rücken !